Erfolg für Opposition
Einer Beschwerde der Opposition beim Verfassungsgericht wurde stattgegeben. Jetzt muss Sebastian Kurz seine Mails dem Gericht liefern. Dieses entscheidet, ob sie für den U-Ausschuss relevant sind.
Wien, 22. April 2021 | Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen. Frist ist laut dem Schreiben ans Bundeskanzleramt der 26. April.
VfGH entscheidet
Nachdem die Unterlagen vom VfGH gesichtet wurden, wird dieser entscheiden, ob die Dokumente dem U-Ausschuss geliefert werden müssen. Geprüft wird die „abstrakte Relevanz“ auf den Untersuchungsgegenstand, die mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Ibiza-Regierung. Wenn eine solche Bedeutung gegeben ist, gehen die Mails an den U-Ausschuss.
Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu, die zwar nicht strafrechtlich, aber für den Untersuchungsgegenstand “abstrakt relevant” sind, wie der juristische Terminus lautet.
Kanzler ignorierte Aufforderung
Der Bundeskanzler habe sich zwar nach dem Einlangen des Oppositionsschreibens zum Gegenstand geäußert, schreibt der VfGH. Er habe jedoch nicht “der Aufforderung zur Vorlage der vom Antrag betroffenen Akten und Unterlagen entsprochen”, heißt es weiter. Ohne deren Kenntnis sei die Erfüllung des “dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrages” nicht möglich, lautet der Hinweis des Höchstgerichts.
SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich vor rund zwei Wochen in einem Schreiben an den VfGH gewandt. Kurz hat mittlerweile zwar Akten und Unterlagen, insbesondere des Verfassungsdienstes übermittelt, jedoch kein einziges E-Mail von ihm selbst. Ebenso wenig liegen dem U-Ausschuss Unterlagen zu Terminen des Kanzlers während des Untersuchungszeitraums vor.
(apa/ot)
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