Montag, März 17, 2025

Exekution gegen Blümel – VfGH geht wegen fehlender Akten zum Präsidenten

VfGH geht wegen fehlender Akten zum Präsidenten

Der VfGH beauftragt Bundespräsident Van der Bellen mit der Exekution gegen Finanzminster Blümel. Der macht daraufhin einen Rückzieher und liefert Akten an den Ibiza-Ausschuss.

 

Wien, 06. Mai 2021 | Nächster Rückschlag für die ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss. Der Antrag der Opposition auf Exekution des VfGH-Urteils zu Akten und Unterlagen aus dem Finanzministerium soll umgesetzt werden.

Van der Bellen am Zug

Blümel kam einem VfGH-Erkenntnis vom Anfang März, wonach er fehlende „abstrakt relevante“ Unterlagen an den Ausschuss zu liefern habe, bisher nicht nach. Nun beantragte der VfGH bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution. Van der Bellen könnte als Staatsoberhaupt den Rechtsbeschluss wenn nötig zwangsweise vollziehen lassen und wäre dabei auch nicht auf die Zustimmung der regierung angewiesen.

„Trotz Ablaufs von zwei Wochen seit der Zustellung des Erkenntnisses, ist keine Vorlage der vom Erkenntnis umfassten Akten und Unterlagen durch den Bundesminister für Finanzen an den Untersuchungsausschuss erfolgt“, heißt es vonseiten des Höchstgerichts zur Begründung des Antrags an den Bundespräsidenten.

Der VfGH geht mit Blümel scharf ins Gericht. Auch wenn es „keine bewusste Verweigerung“ brauche, um das Erkenntnis exekutieren zu lassen, „ergebe sich“, dass „der Bundesminister für Finanzen dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht unverzüglich und vollständig entsprechen werde.“

Aus dem VfGH-Beschluss zu Blümel

Verfassungsexperte Heinz Mayer hatte zuletzt im ZackZack-ClubTalk vorgeschlagen, für die Exekution die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einzusetzen.

Blümel gibt nach

In einer Presskonferenz um 15:00 sprach Bundespräsident Van der Bellen von einem “Vorgang, den es in dieser Form noch nicht gegeben hat.” Van der Bellen werde von seinem verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, wenn Blümel nicht unverzüglich” liefere.

Blümel kam dem gleich nach Bekanntwerden des Exekutionsantrags zuvor, indem er erklärte, er werde die fehlenden Akten liefern. Der Finanzminister ließ wissen, dass ohnehin stets geplant gewesen sei, die Entscheidung des VfGH umzusetzen.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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