Kommentar
Mit freundlichen Grüßen vom Rechtsstaat ersuchte der VfGH Alexander Van der Bellen darum, Blümel die Ohren lang zu ziehen. Im Kanzleramt denkt man darum wohl schon über einen neuen Alias für den Schreddermann nach.
Thomas Walach
Wien, 06. Mai 2021 | Gernot Blümel, in der Beliebheitsskala des Politbarometer irgendwo zwischen Katzenmördern und einer Mietzinserhöhung angesiedelt, kann es wahrscheinlich schon egal sein. Der allgemein nicht als melodramatisch und aufbrausend bekannte Bundespräsident Alexander Van der Bellen bezeichnete Blümels Weigerung, einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nachzukommen, als Vorgang, den es “in dieser Form noch nicht gegben hat.” Er werde von seinen “verfassungsmäßigen Pflichten Gebrauch machen” wenn Blümel dem Ibiza-Untersuchungsausschuss nicht unverzüglich jene Akten übergebe, die ihm zustehen.
Militärpolizei im Finanzministerium wollte sich Blümel dann doch lieber ersparen. “Hässliche Bilder” will die ÖVP nur im Mittelmeer, nicht in der Himmelpfortgasse.
Also beeilte sich der Finanzminister, mitzuteilen, dass er liefern werde. Und Blümel wäre nicht Blümel, glaubte er nicht, uns dabei noch verschaukeln zu müssen: Es sei ja “von Beginn an” geplant gewesen, die Akten zu liefern, lässt Blümel wissen. Rein zufällig und ganz spontan natürlich war es am Donnerstag, just nach Exekutionsantrag des VfGH soweit. Komm heraus, Witz, du bist umzingelt!
Witzminister und Schredderkanzler
Genug von Blümel, dem Witzminister, wie eine bekannte Person aus der Politik als Reaktion sehr treffend sagte. Es gibt noch ein zweites Regierungsmitglied, das dem Ausschuss keine Akten liefert: Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der hat es schlauer gemacht als sein Freund Blümel. Kurz behauptet, es gebe gar keine Unterlagen mehr, denn die habe er alle gelöscht. Und was es nicht gibt, das kann auch nicht geliefert werden. Weil Kurz Blümel im Blödeln nicht nachstehen will, ließ er alle knapp 700 Mitarbeiter im Bundeskanzleramt eine Erklärung an den VfGH unterschreiben, dass sie zwar gewissenhaft gesucht, aber leider nichts mehr gefunden hätten, was man dem Ausschuss übergeben könnte.
Das ist zwar nach Bundesarchivgesetz illegal, aber Kurz hat Glück: Dieses Gesetz sieht keine Strafe vor, wenn man sich nicht daran hält. Es betrifft nämlich in erster Linie den Bundeskanzler. Die naiven Leute, die es beschlossen, waren davon ausgegangen, dass ein österreichischer Bundeskanzler nicht einfach so offen das Gesetz brechen würde.
Verfassungjurist Heinz Mayer schlug vergangene Woche im ZackZack-Clubtalk vor, der Bundespräsident solle die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beauftragen, Blümels elektronische Akten zu beschlagnahmen. Für Kurz ist das ein Alptraumszenario. Denn natürlich sind gelöschte Mails nicht einfach so verschwunden. Dass die Datenforensiker der WKStA vermeintlich Gelöschtes wiederherstellen können, musste schon Thomas Schmid feststellen.
Eine absolut sichere Methode zur Vernichtung von Daten gibt es aber – und die Neue Volkspartei ist in ihrer Anwendung auch schon geübt. Es wäre also ratsam, legten sich die Damen und Herren Verfassungsrichter bei der Firma Reisswolf auf die Lauer. Nicht auszuschließen, dass ein gewisser Walter Meisinger dort in nächster Zeit etwas schreddern möchte.
Um dergleichen von vornherein auszuschließen, sollte der VfGH Alexander Van der Bellen ersuchen, auch Kurz’ verschwundene Mails zu beschaffen.
Titelbild: APA Picturedesk