Bei einer Verurteilung von Kanzler Kurz beträgt der Strafrahmen drei Jahre. Damit ist die Zeit für ein paar Fragen gekommen, meint Peter Pilz.
Wien, 16. Mai 2021 | Es klopft an der Zellentür.
Wärter (W): „Hamma schon gess´n?“
Sebastian Kurz (SK): “Ich kann mich nicht erinnern. Ich hab schon gewusst, dass ein Essen kommt. Aber ich war in den Essensprozess nicht eingebunden. Das ist in der Küche entschieden worden, da war ich nicht.”
W: “Aber Sie waren doch beim Erdäpfelschälen…”
SK: “Die Erdäpfel waren schon da, wie ich in die Küche gekommen bin. Der Bonelli ist mitgekommen, aber der Schmidi war auch schon da.”
W: “Der Schmidi? Thomas Schmid?”
SK: “Ich hab ihn immer für qualifiziert erachtet. Ich weiß nicht, ob mich wer gefragt hat, aber ich hätte gesagt, dass er qualifiziert ist. Der Schmid kann alles, auch schälen. Er ist Familie.“
Das ist natürlich frei erfunden, denn Sebastian Kurz ist nach wie vor Bundeskanzler, Beschuldigter und auf freiem Fuß. Letzteres verdanken Schmid, Blümel und er der WKStA, weil die Staatsanwälte noch immer keine Verdunkelungsgefahr annehmen. Vielleicht meinen sie, dass es nicht mehr viel dunkler werden kann. Kurz-Spezi Thomas Schmid ist bereits beim Chat-Löschen erwischt worden. Aber Kurz wird von der Strafjustiz nach wie vor mit Glacéhandschuhen angefasst.
Ein vorbestrafter Kanzler?
Kurz rechnet mit einer Anklage und so mit einer gerichtlichen Hauptverhandlung gegen ihn als angeklagten Bundeskanzler. Bei einer Verurteilung beträgt der Strafrahmen drei Jahre. Damit ist die Zeit für ein paar Fragen gekommen. Ich habe Anwälte und Verfassungsjuristen befragt und klare Antworten erhalten.
Frage 1: Kann Kurz in U-Haft Kanzler bleiben?
Antwort: Theoretisch ja, praktisch nein, weil er in U-Haft ja dauerhaft „verhindert“ wäre, der Haftrichter ihm wohl nicht unbeschränkte Kommunikation mit der Außenwelt gestatten würde und er daher vertreten werden müsste. Würde Kurz wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen, wäre Werner Kogler Kanzler.
Frage 2: Kann Kurz nach einer rechtskräftigen Verurteilung Bundeskanzler bleiben?
Antwort: Politiker sind im Strafrecht Beamten gleichgestellt. Für die hängt alles von der Höhe der Strafe ab. Ist die Strafdauer höher als ein Jahr oder höher als sechs Monate unbedingt, dann kommt es nach § 27 StGB automatisch zum „Amtsverlust“. Bei einer bedingten Strafe von 11 Monaten könnte Kurz Kanzler bleiben, weil er als Politiker eine Lücke nützen kann: Dem Beamten, um den es im § 27 StGB geht, droht auch in diesem Fall ein Disziplinarverfahren und damit die Entlassung. Für den Kanzler gibt es das nicht. Nur der Bundespräsident kann den Bundeskanzler entlassen.
Ein neuer Justizminister
Nach seinem Auftritt in der ZiB2 scheint klar: Kurz will Kanzler bleiben, solange es geht. Wenn im September 2021 Anklage erhoben wird und es 2022 ein rechtskräftiges Urteil wegen falscher Zeugenaussage gibt, kann Österreich erstmals von einem frisch verurteilten Straftäter regiert werden. Bei einer Verurteilung in einem weiteren Verfahren von „CASAG“ bis ÖBAG“ führt der Weg allerdings direkt in die Strafhaft.
Alle können sich darauf verlassen, dass Alma Zadic als Justizministerin nicht viel tun wird. Aber eines ist auch sicher: Sie wird kein Verfahren gegen Kurz, Blümel und den Rest der Partie „daschlogn“. Der einzige Ausweg führt für Kurz daher über einen neuen Justizminister. Dazu braucht er eine andere Regierung und dazu wieder Neuwahlen. Im Herbst, wenn er sich noch für die Schließung der Corona-Route feiern lassen kann und noch nicht vor Gericht steht, geht das Zeitfenster dafür auf.
Für Kurz geht es im Herbst damit um alles. Für Österreich auch.
Titelbild: APA Picturedesk