Goldgräberstimmung bei Coronatests
Riesiger Testbetrug in Deutschland aufgeflogen: Bei Schnelltestzentren melden die Betreiber viel mehr Tests als eigentlich durchgeführt werden. Pro Test kassiert man 18 Euro, Kontrolle gibt es kaum.
Wien/Berlin, 28. Mai 2021 | In Deutschland bahnt sich ein Corona-Test-Skandal an. „NDR“, „WDR“ und „Süddeutsche Zeitung“ berichten, dass Betreiber von Corona-Testzentren einfach nur die Zahl der Getesteten mitteilen müssen, um zu kassieren. Nicht einmal einen Nachweis dafür, dass man die Antigen-Schnelltests überhaupt gekauft hat, muss eingereicht werden.
Testzentrum schnell gestartet
Dass bei den Corona-Tests, dem Betrug „Tür und Tor geöffnet“ werde, wie die deutsche „Welt“ schreibt, liege an der Testverordnung des deutschen Gesundheitsministeriums. Ausdrücklich steht dort, dass übermittelnde Angaben „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfen.
„Bürgertests“ in Deutschland anzubieten ist nicht schwer: Meist ist einzig ein Onlinekurs über die richtige Abstrichnahme zu absolvieren, dann kann beim Gesundheitsamt schon ein Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums gestellt werden. Die werden dann auch meist genehmigt. Laut dem Investigativbericht der Recherchekooperation steigen die Teststellen beträchtlich. Alleine in Nordrhein-Westfalen stiegen sie von 1862 (Mitte März) auf 8733 (Mitte Mai).
Goldgräberstimmung
Pro Test bekommt eine Teststelle 18 Euro. Wie viel mittlerweile für die Bürgertests an Steuergeld ausgegeben wurde, ist bisher nicht eruiert. In Baden-Württemberg seien es 62 Millionen Euro gewesen, in Bayern bis Mitte Mai 120 Millionen Euro.
Die drei Medien recherchierten in mehreren nordrhein-westfälischen Testzentren. Die dortigen Abläufe glich man mit den gemeldeten Tests beim Land ab. Ergebnis: In den Testzentren gab es weit weniger Besucher, als anschließend an das Land gemeldet wurden. Teilweise meldete einer der größten Anbieter zehnmal so viele Tests wie eigentlich durchgeführt wurden.
Aus dem deutschen Gesundheitsministerium hieß es, dass Fälle, wo mehr Tests gemeldet werden als eigentlich durchgeführt wurden, bisher „nicht bekannt“ geworden sind. Bei Anhaltspunkten könnten die Fälle geprüft werden. Einkaufsbelege der Tests, Daten und Namen der Getesteten müssten für diesen Zweck aufbehalten werden. Für die Kontrolle zuständig fühlt sich allerdings nicht wirklich jemand.
(ot)
Titelbild: APA Picturedesk