Mitte April unternahm die Soko Tape im Auftrag der WKStA eine freiwillige Nachschau bei der ÖBAG. Anlass war der Hinweis eines Whistleblowers.
Wien, 11. Juni 2021 | Hat Thomas Schmid die Vernichtung von ÖBAG-Daten angeordnet? Nein, sagt sein Team. Einer dementsprechenden anonymen Anzeige war die WKStA nachgegangen, weshalb am 15. April die Soko Tape vor der Tür der ÖBAG stand. Es wurde eine freiwillige Nachschau durchgeführt, man war auf der Suche nach mutmaßlich geschreddertem Material.
“Normale Akten-Vernichtung”
Laut der Anzeige soll Thomas Schmid am 7. April „die Vernichtung von Akten mit seinem Namen oder dem Namen von Gernot Blümel“ angeordnet haben. Das ist im im Soko-Anlassbericht, der ZackZack vorliegt, festgehalten. Auch der Amtsvermerk zur Nachschau in der ÖBAG liegt ZackZack vor. So befragten die Soko-Beamten im Beisein der ÖBAG-Anwälte acht Schmid-Mitarbeiter, unter anderem den ÖBAG-IT-Leiter.
Jene Mitarbeiter, die am 7. April im Haus gewesen waren, entlasteten Schmid bei ihrer Befragung. So hatte niemand eine Wahrnehmung zur mutmaßlichen Schmid-Anordnung. Sein Assistent S. könne „einen Auftrag von Schmid“ sogar ausschließen. Bloß eine „normale Aktenvernichtung“ habe stattgefunden. Denn tatsächlich wird in der ÖBAG regelmäßig geschreddert.
Drei Festplatten ausgebaut
Die durch „Schreddergate“ bekannt gewordene Firma Reisswolf hat einen Dauerauftrag bei der ÖBAG. Wöchentlich leert Reisswolf einen Container im Keller der ÖBAG, der durch den hauseigenen Schredder gefüllt wird. Eine solche Entleerung hatte auch am 7. April stattgefunden, laut Schmid-Assistent allerdings eine „normale Aktenvernichtung“. Die anonyme Anzeige behauptete etwas anderes.
Auch Festplatten waren im April ausgewechselt worden. Der IT-Chef der ÖBAG bestätigte in seiner Befragung den Ausbau von drei Druckerfestplatten. Dies sei aber aufgrund eines „Anlassfalles“ geschehen. Ein solcher liege bei einem „vollen Lager“ oder aufgrund von Datenschutz vor. Ein „DSGVO-Projekt“ sei auch der Grund gewesen, weshalb im April drei Druckerfestplatten ausgetauscht worden waren. Danach seien die Festplatten in das ÖBAG-Lager überstellt worden. Den Ausbau der Festplatten habe die DSGVO-Beraterin der ÖBAG „angeregt“, „weil sich auch auf den Druckerfestplatten viele sensible Daten befinden könnten“.
Angesprochen auf eine mögliche Datenvernichtung in der ÖBAG, hielt sich WKStA-Staatsanwalt Bernhard Weratschnig am Mittwoch zurück. Er bestätigte die Nachschau der Soko, sein Letztstand sei aber, dass Schmid keinen Auftrag zur Datenvernichtung gegeben habe. Von weiteren Ermittlungsschritten wisse er nichts.
Die Medienstelle der WKStA verweist auf ZackZack-Anfrage auf die Aussage von Gruppenleiter Weratschnig. Auf die Frage, ob die drei Festplatten mittlerweile sichergestellt worden sind, könne die Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben, da man sich zu einzelnen Ermittlungsschritten nicht äußere.
(ot)
Titelbild: APA Picturedesk