Wie Kurz:
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy überzog 2012 die gesetzlichen Wahlkampfkosten. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Gefängnis. Am Dienstag stand „Sarko“ in Paris vor Gericht.
Paris, 18. Juni 2021 | Ein Jahr Gefängnis, davon die Hälfte auf Bewährung. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, soll Frankreichs Ex-Premier Nicolas Sarkozy hinter Gitter, weil er 2012 die offiziell erlaubten Wahlkampfkosten um das Doppelte überschritten hatte.
Es sei „offensichtlich, dass Sarkozy nichts bereut“, sagte Staatsanwältin Vanessa Perree. Der Ex-Präsident glaube, er stehe über dem Gesetz, als sei er nicht ein Bürger wie alle anderen, fügte die Anklägerin hinzu.
Sarkozy: „Viel zu beschäftigt für Details“
Sarkozy und seinen 13 Mitangeklagten wird vorgeworfen, im Präsidentschaftswahlkampf 2012 doppelt so viel wie das erlaubte Wahlkampfbudget von 22,5 Millionen Euro ausgegeben, und die Überschreitung vertuscht zu haben. Sarkozy verteidigte sich: Er sei viel zu beschäftigt gewesen, um sich auf buchhalterische Details zu konzentrieren.
Anklägerin Perree bezeichnete das als „Farce“. Es sei unglaubwürdig, dass der Präsident nicht in den Plan eingeweiht gewesen sei. Die Tat selbst ist unbestritten. Drei Manager einer PR-Firma im Auftrag von Sarkozys Kampagne hatten sowohl die Überziehung als auch die Vertuschung gestanden.
Milde Strafen in Österreich
Für Sarkozy wäre es die zweite Verurteilung nach seiner Prozessniederlage im März, wo der Ex-Präsident drei Jahre Haft – davon ein Jahr unbedingt – wegen Korruption ausgefasst hatte. Weil Sarkozy berief, ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte mit seiner Liste im Wahlkampf 2017 die erlaubten Wahlkampfkosten um das doppelte überschritten und damit gegen das Wahlgesetz verstoßen. In Österreich ist die Gesetzeslage jedoch wesentlich laxer als in Frankreich: Die neue Volkspartei musste lediglich 800.000 Euro Strafe zahlen. Schon im Wahlkampf 2013 hatte die ÖVP die erlaubten Wahlkampfkosten massiv überschritten und eine Strafe bezahlt.
(tw)
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