Schritt in Richtung EU
Mit einer überraschenden Einigung ließen die Konflikthähne Serbien, Albanien und Nordmazedonien gestern aufhorchen. Die Ex-Jugoslawischen Staaten einigten sich auf eine Öffnung ihrer Grenzen ab 1. Jänner 2023. Besonders das Verhältnis zwischen Albanien und Serbien gilt als belastet. Die offenen Grenzen sollen für die EU auch als Symbol europäischer Einigung fungieren.
Wien/Skopje, 30. Juli 2021 | Das Trennende zwischen Serbien, Albanien und Nordmazedonien soll mit 2023 in den Hintergrund treten. Ab dann soll es keine Grenzkontrollen mehr zwischen den drei Teilnehmern der Initiative „Open Balkan“ mehr geben. Auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit soll vertieft, der Arbeitsmarkt beweglicher werden. Auf diesen Schritt haben sich die Staatschefs gestern in der nordmazedonischen Hauptstadt Skopje verständigt. Die Einigung ist auch ein Wink in Richtung EU. „Heute beginnen wir in der Region das zu tun, was wir morgen in der EU tun werden“, verkündete der albanische Ministerpräsident Rama.
Kosovo, Montenegro und Bosnien lehnen ab
Eigentlich wollten die drei Staaten auch dem Kosovo und Bosnien die Hände reichen. Beide Länder lehnten die Grenzöffnungen allerdings ab. Der kosovarische Ministerpräsident Albin Kurti hat Vorbehalte gegen das Ansinnen, befürchtet er doch ein „viertes Jugoslawien“ unter der Führung Serbiens. Montenegro und Bosnien sehen keinen Vorteil in dem neuen Deal und sagten daher ebenfalls ab.
Ziel EU
Mit der demonstrativen Annäherung senden die drei Staaten auch ein Signal der europäischen Integration an die europäische Union. Nordmazedonien gilt schon seit 2005 als Beitrittskandidat. Bisher blockierte Griechenland, das den ehemaligen Namen Nordmazedoniens (Mazedonien) wegen einer gleichnamigen historischen Region in Griechenland nicht anerkennen wollte, die Verhandlungen. Nach Beilegung des Namensstreits 2019 enttäuschte Frankreich die Balkanregion mit einer Ablehnung von Beitrittsgesprächen. Zuletzt machte sich in Bulgarien Widerstand gegen eine Südosterweiterung der EU breit.
(dp)
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