Dienstag, April 22, 2025

Hanger muss beweisen, kein Satiriker zu sein – Klage zugelassen

Klage zugelassen

Großer Erfolg für die „Tagespresse“: Die Klage des Satireportals gegen Andreas Hanger wurde zugelassen. Er muss nun beweisen, kein Satiriker, sondern tatsächlich Politiker zu sein.

Wien, 05. August 2021 | Das Satireportal „Tagespresse“ jubelt. Man sei „der Gerechtigkeit einen Schritt näher gekommen“. Die Tagespresse klagte den ÖVP-Politiker Andreas Hanger geklagt, weil dieser ein „Satire-Konkurrent“ sei und durch Regierungsgelder den Wettbewerb verzerre. Das Wiener Handelsgericht hat die Klage nun zugelassen.

Politiker oder Satiriker?

Hanger gebe sich als Politiker aus, obwohl er in Wahrheit Satiriker sei, so der Vorwurf der „Tagespresse“. Nun hat Andreas Hanger 14 Tage Zeit, den Antrag auf einstweilige Verfügung zu beantworten, zwei weitere Woche bleiben ihm, um auf die Klage zu antworten.

In der Antwort muss Hanger beweisen, dass er kein Satiriker sei, „der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt“. Sollte das Gericht die Replik als unzureichend erachten, dann kämen die Forderungen der „Tagespresse“ ins Schlagen.

Die würden ziemlich schmerzhaft sein: Dann müsste der ÖVP-Mann fortan einen 3 x 4 cm großen „Satiriker“-Anstecker tragen und außerdem in den Zeitungen „Standard“, „Krone“ und „ORF 2“ per Schaltungen der Bevölkerung erklären, dass er kein Politiker sei.

Weitere Klagen?

„Wir hoffen, jemand vorbereitet Hanger“, schreibt das Satire-Portal. Sollte die Klage aus der Sicht der „Tagespresse“ erfolgreich sein, würde man möglicherweise auch gegen ÖVP-Funktionäre vorgehen, die Hangers „falsche OTS-Meldungen auf sozialen Medien geteilt haben“. Fake-News zu teilen, sei „bekanntlich kein Kavaliersdelikt“, schreiben sie mit einem Seitenhieb in Richtung der Klage der Nehammer-Gattin gegen Normalbürger. Bei vereinzelten Härtefällen werde man dann aber von den Abmahnkosten absehen.

Die „Tagespresse“ rechne „mit einem Sieg auf ganzer Linie“: „Entweder, wir bekommen im Gerichtssaal Recht. Oder aber die Klage wird abgewiesen und das Geld aus Regierungsinseraten, mit dem wir die Klage finanziert haben, wandert zurück an Sie, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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