Sonntag, Mai 5, 2024

Sacher-Buchhalterin überwies sich vier Millionen Euro – Drei Jahre Haft

Drei Jahre Haft

Die ehemalige Chefbuchhalterin des Wiener Nobelhotels Sacher ist am Dienstag am Landesgericht wegen Untreue zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt worden. Sie hatte von Jänner 2010 bis Dezember 2020 rund 4,1 Millionen Euro abgezweigt.

Wien, 17. August 2021 | Ihren Angaben zufolge stellte sie die veruntreuten Beträge in erster Linie ihrem drogenabhängigen Sohn zur Verfügung, der einen exorbitant kostspieligen Lebensstil gepflogen haben soll.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der Staatsanwalt die Entscheidung akzeptierte, erbat Verteidigerin Astrid Wagner Bedenkzeit. Sollte der Spruch in Rechtskraft erwachsen, hat die 49-Jährige gute Chancen, dass ihr das Gefängnis erspart bleibt. Übersteigt der zu verbüßende Strafteil nicht zwölf Monate, kann dieser in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests verbüßt werden. Ob ein entsprechender Fußfessel-Antrag genehmigt wird, entscheidet die Leitung der zuständigen Justizanstalt.

Die Angeklagte, die 1990 in dem Hotel als Buchhalterin begonnen hatte, begann der gesamten Hotel-Holding Gelder abzuzweigen, indem sie freigegebene Sammelrechnungen einfach auf ihr eigenes Sparkonto transferierte. Von dort ließ sie die Millionen vor allem auf das Konto ihre Sohnes regnen. Dieser soll die Mutter fast täglich um Geld angepumpt haben.

Recht “turbulent” zugegangen

“In unserer Familie ist es relativ turbulent zugegangen”, schilderte die Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Peter Komenda). Sie habe für “ruhige Familienverhältnisse”sorgen wollen und sei deshalb eingesprungen, sooft ihr Sohn finanziellen Beistand benötigte. Immer wieder berichtete dieser der Mutter von Drogen-Schulden, dass die Mafia hinter ihm her sei und Schutzgeld verlange: “Ich wollte ihn immer zufriedenstellen.” Mitunter sei er zusammengeschlagen worden. “Er ist mit blauen Flecken nach Hause gekommen”, berichtete die 49-Jährige.

18.000 für Sohn – Feierte in Dubai

Auf der anderen Seite frequentierte der Sohn schon als Minderjähriger Casinos, urlaubte später in Dubai und richtete um 18.000 Euro eine Geburtstagsfeier aus. Job hatte der 1998 Geborene keinen.

Der Staatsanwalt zweifelte, dass der Bub bereits als Zwölfjähriger suchtmittelergeben war, denn in diesem Alter begann die Mutter mit ihren Machenschaften. Darauf räumte die Angeklagte ein, sie habe dem Sohn, ihrem zweiten Kind und anderen Leuten Geschenke gemacht, Kleider gekauft und Einladungen ausgesprochen. “Sie hat eine dependente Persönlichkeitsakzentuierung”, wusste Verteidigerin Wagner, “sie ist übersozial, abhängig von der Beurteilung anderer”.

349 betrügerische Überweisungen konnten der Frau nachgewiesen werden. Die Angeklagte war dazu umfassend geständig: “Alles, was gesagt wurde, ist so vorgefallen.” Sie selbst habe keine Aufzeichnungen über die eingesackten Beträge geführt. Sie vertraue der Schadensaufstellung des Hotels, in dem sie einst als Lehrling begonnen hatte.

100.000 Hotel überlassen

Ihre Machenschaften flogen Mitte Jänner 2021 auf – der Bank der Hotel-Gruppe fielen fragwürdige Überweisungen auf, zunächst wurde eine mögliche Geldwäsche vermutet. Der nunmehrige, seit 2014/2015 tätige Geschäftsführer der Hotel-Gruppe hielt als Zeuge fest: “Es ist allen Experten nicht aufgefallen. Dem Wirtschaftsprüfer nicht, dem Bilanzersteller nicht, Generationen von Geschäftsführern nicht.” Was die interne Kontrolle betrifft, “müssen wir letzten Endes von einem Multi-Organ-Versagen ausgehen”, räumte der Geschäftsführer ein.

Die 49-Jährige hat einen Teil des angerichteten Schadens gutgemacht. 100.000 Euro überließ sie dem Hotel, als ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Seither hat sie weitere zwei Überweisungen zu je 1.000 Euro getätigt.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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3 Kommentare

  1. Wie bei dieser Dame wohl die Bilanzsummen von Soll und Haben übereingestimmt haben?

  2. Das Versagen der internen und externen Kontrolle wirkt sich hier sicher sehr strafmindernd aus. Wie so oft, sind solche Delikte nur möglich, weil teure Prüfer und Bilanzierer nicht genau hinschauen. Eigentlich sollten diese auch gleich auf der Anklagebank Platz nehmen.

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