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    ÖVP-Anwalt: Tagespresse profitiert von Hangers Politik

    ÖVP-Anwalt:

    ÖVP-Anwalt Werner Suppan antwortete nun auf das Einbringen einer einstweiligen Verfügung der Tagespresse gegen Andreas Hanger. Suppan ist sich sicher, dass Hanger kein Satiriker ist. Die Tagespresse würde sogar von Hangers Treiben profitieren.

    Wien, 20. August 2021 | Die Tagespresse ist aus dem Häuschen: „Fassungslos und mit Tränen der Freude in den Augen halten wir seit Stunden die Antwort von Andreas Hanger auf unsere Klage beim Handelsgericht in den Händen. Der Inhalt ist nichts weniger als eine Bombe. Grund: Hanger stimmt uns voll und ganz zu.“

    ÖVP-Anwalt begründet, warum Hanger kein Satiriker ist

    Der ÖVP-Anwalt Werner Suppan übermittelte der Satirezeitung die Antwort auf die eingebrachte einstweilige Verfügung gegen Andreas Hanger. Der Vorwurf: Der ÖVP-Politiker (?) Andreas Hanger sei in Wahrheit ein Satiriker und würde der Tagespresse einen Einnahmenverlust bescheren. Die Tagespresse möchte Hanger per einstweiliger Verfügung verbieten, als Politiker aufzutreten. Stattdessen soll er bei seinen Auftritten einen 3×4 cm Sticker mit dem Wort „Satiriker“ tragen. Als „Beweis“ für Hangers satirische Tätigkeit, hängte die Tagespresse in der Klage mehrere Presseaussendungen (OTS) des Beklagten an. Suppan erwidert: “Die bloße Aufzählung von APA-OTS-Meldungen und die pauschale Bezeichnung als Publikationen im satirischen Sinne genügt zwar allenfalls dem Erfordernis des gewünschten Unterhaltungswerts, allerdings nicht den Anforderungen an eine schlüssige Klage.” Zudem seien die Zitate in den Pressemeldungen großteils vom ÖVP-Parlamentsklub und nicht von Hanger selbst. Weiters begründet Suppan, dass Hanger ein Politiker sein müsse, weil er seit 2013 im Nationalrat sitzt. Die einstweilige Verfügung würde zudem Hanger in seiner Tätigkeit als Abgeordneten einschränken. Das wäre mit “Zensur” gleichzusetzen.

    Suppan: Tagespresse profitiert von Hangers Treiben

    Einen Grund für „unlauteren Wettbewerb“ durch Hanger, wie von der Tagespresse vorgeworfen, sieht Suppan nicht. Ganz im Gegenteil. Das Satireportal würde durch die politische Tätigkeit Andreas Hangers profitieren.

    „Zur Gänze fehlt ein Vorbringen zu den vermeintlichen Nachteilen für die klagende Partei, so dass auch hier nur eine formale Bestreitung, allerdings keine inhaltliche Erwiderung möglich ist. Im Übrigen scheint das Gegenteil der Fall zu sein, da die beklagte Partei Substrat für Veröffentlichungen der klagenden Partei liefert (Anm. Suppan führt zwei Artikel mit Andreas Hanger an), diese – nach der Logik der klagenden Partei – daher keineswegs behindert, sondern im Gegenteil für deren Bekanntheit und Medienpräsenz geradezu förderlich ist.“

    Tagespresse sieht in Hanger nun Verbündeten

    Die Klage der Tagespresse ist durch die erhaltenen Regierungsinserate finanziert. Das Satireportal möchte die erhaltenen 712,58 Euro an den Staat so zurückgeben, weil sie dieser Form der „Korrumpierung der Medien“ entgegentreten will. Suppan antworte darauf, dass es der Tagespresse „unbenommen“ sei, wenn sie das Geld zurück an in die Staatskasse spülen will. Damit sieht die Tagespresse in Andreas Hanger nun einen verbündeten gegen die Inseratenkorruption:

    „Genau wie wir ist er der Meinung, dass die 712,58 EUR, die wir durch Regierungsinserate erhalten haben, an den Steuerzahler zurückgezahlt werden müssen. Detailliert und akribisch argumentiert er auf neun Seiten, wieso er kein Satiriker ist. Eine klare Aufforderung an das Gericht, den Fall schnellstmöglich zu schließen, um das Steuergeld umgehend in die Staatskassen zurückzuleiten.

    Wir freuen uns, in Herrn Hanger einen mutigen Mitstreiter im Kampf gegen die Korrumpierung von Medien gewonnen zu haben. Beeindruckt von seinem widerständigen Geist, seiner igel- wenn nicht gar bärenhaften Courage, sich offen gegen die eigene Partei zu stellen, verneigen wir uns ehrfürchtig.“

    Nach der Replik auf den Antrag auf einstweilige Verfügung hat Hanger jetzt noch zwei Wochen Zeit, um auf die Klage mit dem Gesamtstreitwert von 35.000 Euro zu reagieren. Das Handelsgericht entscheidet daraufhin, ob es zu einer Verhandlung kommen wird. Die Tagespresse sieht sich jedenfalls für den Prozess bereits gut vorbereitet. Sie sendete ein “Sudeldossier” an Andreas Hanger und Stephanie Krisper.

    (bf)

    Titelbild: APA Picturedesk

    Autor

    • Benedikt Faast

      Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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