Massendemonstrationen gegen »Polexit«
Mit der Bestätigung des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts zum Nachrang von EU-Recht verschärfen sich die Spannungen zwischen Polen und Brüssel weiter. Hunderttausend demonstrierten gegen einen drohenden „Polexit“.
Warschau/Brüssel, 13. Oktober 2021 | Das Eis zwischen der EU und Polen wird immer dünner. Gestern, Dienstag, den 12. Oktober, hat das polnische Verfassungsgericht sein explosives Urteil im Rechtsstreit mit der EU-Kommission bestätigt. Die polnische Opposition wirft der PiS-geführten Regierung in Warschau vor, mit ihrem Konfrontationskurs den Austritt Polens aus der EU voranzutreiben.
100.000 demonstrieren für EU-Mitgliedschaft
Laut Medienberichten hatten am Sonntag mehr als 100.000 Polen gegen das Schreckgespenst „Polexit“ demonstriert. EU-Flaggen und „Wir bleiben!“-Sprechchöre betonten die Verbundenheit mit der Union. Die Demonstranten befürchten durch den festgefahrenen Rechtsstreit einen schleichenden Austritt aus der EU: „Wir wissen, warum sie (die EU, Anm. d. Red.) verlassen wollen…. damit sie straflos demokratische Regeln brechen können“, sagte Donald Tusk, Vorsitzender der größten Oppositionspartei. Polen zählt zu den größten Profiteuren der Unions-Mitgliedschaft. EU-Gelder und Investitionen aus den EU-Staaten hatten steigende Löhne und eine bessere Infrastruktur zur Folge.
Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki bezeichnete die Vorwürfe der Opposition als Lüge: „Das ist offensichtlich nicht nur Fake-News, es ist etwas Schlimmeres – es ist eine Lüge, die darauf abzielt, die Union zu schwächen“, drehte Morawiecki die Anschuldigungen um.
Neben der Unabhängigkeit der Justiz, wird auch die Unabhängigkeit der polnischen Medienlandschaft immer vehementer infrage gestellt. Der staatliche Fernsehsender “TVP” startete vor Beginn der Demonstrationen gegen den „Polexit“ einen Countdown mit dem Titel „Protest gegen die polnische Verfassung“.
Zankapfel EU-Recht
Wie ZackZack berichtete, belastet der Rechtsstreit zwischen Polen und der EU das Verhältnis beider Partner zunehmend. Letzte Woche hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass EU-Recht mit Teilen der polnischen Verfassung nicht vereinbar sei. Der EuGH und die EU-Kommission hatten diese Auffassung umgehend zurückgewiesen. EU-Recht habe immer Vorrang, bekräftigte auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Rückenwind bekommt die polnische Regierung aus Ungarn. Am vergangenen Samstag hatte der rechte Ministerpräsident Viktor Orbán einen Erlass unterzeichnet, der die Position des polnischen Verfassungsgericht unterstützt.
„Die seit Ende 2015 im Amt befindliche polnische Regierung hat es u.a. unternommen, die Justiz “gleichzuschalten”. Das Verfassungsgericht ist bereits ausschließlich mit regierungstreuen Richtern besetzt”, sagt Professor Matthias Ruffert von der Humboldt-Universität Berlin gegenüber ZackZack. „Gegenreaktion der PiS-Regierung waren gerichtsverfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche Maßnahmen, um den Dialog der polnischen Gerichte mit dem EuGH über das Vorlageverfahren zu unterbinden (z.B. durch Androhung von Disziplinarmaßnahmen gegenüber Richtern, die bestimmte Sachen in Luxemburg vorlegen).“ Nach Einschätzung Rufferts werde „die EU sehr genau überlegen, an welcher Stelle nun finanzielle Sanktionen rechtlich möglich sind”, denn das EU-Recht sei „aus unionsrechtlicher Sicht ausnahmslos” über nationales Recht zu stellen.
Offizielle Reaktionen aus Österreich
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verlautbarte: „Für mich ist klar: Der Vorrang des EU-Rechts darf nicht in Frage gestellt werden. Das ist ein nicht verhandelbares Prinzip der Europäischen Union”. Etwas später hieß es fast wortgleich: „Der Stufenbau der Rechtsordnung darf nicht in Frage gestellt werden.“ Justizministerin Zadic (Grüne) ergänzte: „mit Blick nach Polen oder Ungarn muss man festhalten, dass wir in Europa ein sehr unterschiedliches Verständnis von Justizsystemen und Justizstandards haben“.
Der Beitrag wurde durch das Exklusivstatement Prof. Matthias Rufferts um 13:06 ergänzt.
(dp)
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