Das ist ein Unterüberschrift
Die WKStA beantragt die Auslieferung von ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Der Immunitätsausschuss muss zustimmen, damit die Ermittlungen weitergehen können. Die ÖVP “freut sich” darauf.
Wien, 15. Oktober 2021 | Kaum angelobt, ist Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach Informationen der APA schon mit einem “Auslieferungsantrag” der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft konfrontiert. Formal wird der Nationalrat ersucht, dass die Ermittlungen gegen den nunmehrigen VP-Klubobmann fortgesetzt werden können.
Aus dem ÖVP-Klub hieß es dazu Donnerstagabend, dass man das Begehren nicht nur unterstütze, sondern auch froh darüber sei, dass dieses so rasch eingebracht worden sei. Dadurch werde es zügig die Möglichkeit geben, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.
Kurz war kein Mandatar: Auslieferung Formsache
Die Erlaubnis zur Fortsetzung der Ermittlungen wird wohl schon in einer der kommenden Plenarsitzungen gegeben werden, da Kurz zum Zeitpunkt der Vorwürfe kein Abgeordneter war und damit kein Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mandatar bestehen kann.
Ermittelt wird gegen den früheren Regierungschef wegen Untreue und Bestechlichkeit in der neuen Inseratenaffäre. Dazu gibt es Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss. Kurz bestreitet alle Vorwürfe vehement.
(APA/red)
Titelbild: APA Picturedesk