Immunitätsausschuss tagt am 16. November
Nach einiger Verzögerung ist nun klar: Der Immunitätsausschuss tagt doch wie ursprünglich vorgesehen am 16. November. Schon im Novemberplenum könnte ÖVP-Chef Kurz ausgeliefert werden.
Wien, 05. November 2021 | Nun also doch: Wochenlang hatte die ÖVP sich gewehrt, der Immunitätsausschuss des Nationalrats tritt dennoch am geplanten Termin, dem 16. November zusammen. Der Ausschuss soll die Auslieferung von ÖVP-Chef Sebastian Kurz beschließen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Kurz wegen Untreue, Bestechlichkeit und Falschaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Terminschwierigkeiten
Die Vorsitzende des Immunitätsausschusses Selma Yildirim (SPÖ) hatte gegenüber ZackZack von Verzögerungsversuchen der ÖVP berichtet. Von fünf vorgeschlagenen Terminen wollte die ÖVP keinen annehmen, zunächst auch selbst keinen vorschlagen. Dann wollte sie die Abstimmung über die Aufhebung von Kurz‘ Immunität auf einen sogenannten „Ersatztag“ legen. Ersatztage werden an Plenartage angehängt, wenn sich in der regulären Zeit nicht alle Debatten und Beschlüsse ausgingen. Ob es beim Plenum Mitte November überhaupt einen Ersatztag gegeben hätte, war aber keineswegs klar.
Da ÖVP-Mann Wolfgang Sobotka als Nationalratspräsident den Vorsitz im Plenum führt, hätte die ÖVP sogar steuern können, wie langsam oder schnell die Sitzung vonstatten geht – und damit auch, ob ein Ersatztag gebraucht wird.
Am Donnerstag gab Yildirim per Aussendung bekannt, dass die ÖVP nunmehr ihrem ersten Terminvorschlag, dem 16. November, zugestimmt hat. Wie üblich tagt der Immunitätsausschuss damit in der Früh, unmittelbar vor dem Beginn der Plenarsitzung. Die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Sebastian Kurz könnte also am 18. November erfolgen. Yildirim hätte einen Termin auch einfach festlegen können. Üblich ist aber, dass die Fraktionen sich einigen.
Auslieferung wohl fix
Eigentlich sollte das Formsache sein, denn die Straftaten, die Kurz zur Last gelegt werden, hat dieser mutmaßlich vor seiner Tätigkeit als Abgeordneter begangen. Strafverfolgung ist nur dann ausgeschlossen, wenn einem Mitglied des Nationalrats Straftaten zur Last gelegt werden, die es im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter begangen hatte.
Ein Rundruf von ZackZack bei den Fraktionen ergibt, dass die Immunität von Kurz wohl aufgehoben wird. Mit Überraschungen rechnet niemand, vonseiten der ÖVP heißt es, Kurz werde „natürlich“ ausgeliefert.
Die Ermittlungen der WKStA gegen Kurz und die übrigen Verdächtigen können damit in Kürze weitergehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(tw)
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