Nutzten nichts
Weil Blümel sich monatelang weigerte Akten an den U-Ausschuss zu liefern, ließ er sieben Gutachten anfertigen. 180.000 Euro kosteten diese. Sie nutzen nicht, er musste trotzdem liefern. Jan Krainer (SPÖ) ist erbost, Blümel soll die 180.000 Euro aus “seiner eigenen Tasche zahlen”.
Wien, 23. November 2021 | Zwei Monate brauchte Finanzminister Gernot Blümel, um dem VfGH-Erkenntnis nachzukommen, dass er E-Mail-Postfächer von Mitarbeitern des Finanzministeriums an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern müsse. Erst nach angedrohter Exekution hatte Blümel 8.000 Mails ausgedruckt auf 65.000 Seiten geliefert. Alle 204 Ordner klassifiziert als Stufe 3 – geheim.
Für die Verzögerung der Aktenlieferung holte sich Blümel auch eine Ermahnung des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen. Als der Präsident vor die Presse trat, rüffelte er Blümels Verhalten mit: “In dieser Form hat es das in unserem Land noch nicht gegeben.” Blümel verteidigte sein Nicht-Liefern damit, dass er aus Datenschutzgründen private Mails der Mitarbeiter nicht liefern darf. Im VfGH-Erkenntnis aus dem März 2021 steht jedoch explizit, dass private Kommunikation von der Lieferung ausgenommen ist.
Blümels juristisches Neuland kostete 180.000 Euro
Doch Gernot Blümel bezeichnete die Lieferung an den Untersuchungsausschuss als juristisches Neuland und holte sich dazu Hilfe, wie aus einer parlamentarischen Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Jan Krainer nun hervorgeht. Sieben Gutachten gab der Finanzminister in Auftrag, die belegen sollten, dass er die Akten nicht liefern müsse. Gebracht haben sie jedenfalls nichts, Blümel musste trotzdem die Akten liefern. Aus der Beantwortung Blümels, die ZackZack vorliegt, lässt sich nun auch schließen, wie viel die einzelnen Gutachten Blümels kosteten. Die Kosten haben es in sich. 180.000 Euro entfielen auf die sieben erstellten Gutachten, wie der “Kurier” zuerst berichtete. 93.000 allein auf das Gutachten der BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH mit dem Titel: „Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des BMF bei der internen Informationserhebung zur Entsprechung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 3. März 2021, UA 1/2021-13“.
Krainer: Blümel soll 180.000 aus seiner Tasche zahlen
Anfragensteller Jan Krainer zeigt sich in einem Statement gegenüber ZackZack erbost. Blümel soll die Kosten aus seiner eigenen Tasche zahlen: “180.000 Euro Steuergeld, um einen Verfassungsbruch und die Missachtung des Verfassungsgerichtshofs zu rechtfertigen – so etwas hat es noch nie gegeben. Blümel missbrauchte Steuergeld für einen Fluchtversuch aus seiner Ministerverantwortung. Wieso soll der Steuerzahler ihm das zahlen? Blümel soll das aus seiner eigenen Tasche zahlen.”
Bild: Parlamentarische Anfragebeantwortung durch Finanzminister Gernot Blümel
420 Euro für Transport
Die Kosten für den Transport der Akten fielen hingegen deutlich geringer aus. 420 Euro brutto wurden für den Aktentransport verrechnet.
Eigentlich war Öffentlichkeit nicht erwünscht, aber ich war heute bei der Aktenlieferung des Finanzministeriums an den Ibiza U-Ausschuss. Die E-Mails wurden als "Stufe 3" kategorisiert geliefert. Deshalb ausgedruckt in 204 Ordnern oder 30 Umzugskartons. #zib2 pic.twitter.com/hFiiO0Gwby
— Martin Thür (@MartinThuer) May 6, 2021
Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Wolfgang Sobotka aus der vergangenen Woche geht allerdings noch hervor, dass 6.555 Euro für Tresore und Stahlkonstruktionen aufgrund der schieren Menge an Akten dazu kamen. Gernot Blümels verzögerte Lieferung hat somit den Steuerzahler 187.000 Euro gekostet.
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk