Nach breitem Prozess:
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger präsentieren am Donnerstag den Impfpflicht-Gesetzesentwurf.
Wien, 09. Dezember 2021 | Bei dem Termin wird es wohl um die Einigung auf den entsprechenden Gesetzesentwurf gehen, der noch Ende dieser Woche in Begutachtung gehen soll.
SPÖ unterstützt Entwurf
Weitere Details zur geplanten Pressekonferenz um 13 Uhr wurden Donnerstagfrüh vorerst noch keine bekannt gegeben. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es zuletzt am Montag, der Entwurf werde gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet. Er solle “im Lauf der Woche” in Begutachtung gehen. Die SPÖ ist zwar nicht bei der Pressekonferenz im Kanzleramt vertreten, unterstützt aber den Entwurf, wie es in der Früh aus der Partei auf APA-Anfrage hieß.
Seitens der Gewerkschaft gab sich am Donnerstag der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch (SPÖ), auf APA-Anfrage zurückhaltend: “Wir sind es gewohnt, Gesetzesvorlagen zuerst zu prüfen und dann Entscheidungen zu treffen. Für den ÖGB ist ausschlaggebend, wie sich das arbeitsrechtlich v.a. auf die Arbeitnehmer auswirken wird. Das gilt es zu bewerten”, sagte der SPÖ-Nationalratsabgeordnete – und zwar dann, wenn der Gesetzesentwurf vorliegt und durch die Experten des ÖGB geprüft wurde.
600 Euro Strafe alle drei Monate
Grundsätzlich ist seitens der Regierung geplant, dass die Impfpflicht ab 1. Februar 2022 in Kraft tritt. Bereits Anfang der Woche sind zahlreiche Details zum geplanten Gesetz durchgesickert, die allerdings vom Gesundheitsministerium bisher nicht bestätigt wurden. Laut einem Gesetzesentwurf, der Anfang der Woche der APA vorlag, werden alle Ungeimpften am 15. Februar 2022 Post vom Gesundheitsminister bekommen, mit der Aufforderung, impfen zu gehen. Ab 15. März werden demnach dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Wer die Impfung verweigert, kann demnach mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Das eingenommene Geld soll in die Krankenanstalten fließen. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird in dieser Entwurfs-Version explizit ausgeschlossen.
Die Impfpflicht umfasst demnach drei Stiche. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft – 1,4 Millionen aber noch nicht.
Laut diesem Entwurf sollen mehrere Gruppen von der Impfpflicht ausgenommen sein: Neben Kindern unter 14 auch Schwangere und jene Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.
(apa/bf)
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