Donnerstag, Oktober 3, 2024

Impfpflichtgesetz seit heute in Kraft

Seit Mitternacht ist in Österreich die Corona-Impfpflicht in Kraft. Sie gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren, Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie – bedingt – auch für Genesene.

Wien, 05. Februar 2022 | Die Verordnung mit den genauen Details dazu bzw. zu den zugelassenen Impfstoffen liegt aber noch nicht vor – diese sei noch in Abstimmung, hieß es aus dem Gesundheitsministerium zur APA.

Bis zu 3.600 Euro Strafe

Der Strafrahmen bei Nicht-Befolgung geht im sogenannten “vereinfachten Verfahren” bis zu 600 Euro, im “ordentlichen Verfahren” bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März (“Phase 2”). Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.

Auch die Kritik an der Maßnahme reißt nicht ab: Die stellvertretende FPÖ-Klubchefin Dagmar Belakowitsch will das Gesetz “gleich wieder einstampfen”. Mit den seit Anfang Jänner bekannten Schwierigkeiten von ELGA beim Daten-Abgleich finde die “schwarz-grüne Pleiten- und Pannenpolitik” ihre “blamable Fortsetzung”, hieß es in einer Aussendung. Die ELGA GmbH hatte im Zuge der Begutachtung des Impfpflichtgesetzes schon gewarnt, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens im April möglich ist. So können etwa auch Befreiungen erst dann ins entsprechende Portal eingetragen werden, zitierte “Heute” (online) aus einem Protokoll. Ausgestellt werden können diese von Ärzten aber trotzdem bereits vorher, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Ministerium. Wer etwa ab Mitte März kontrolliert werde, könne seine Befreiung dann oder im späteren Verfahren herzeigen. Was später komme, sei der automatische Abgleich in Phase drei.

Gratis-Test könnten enden

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl will angesichts der nun geltenden Impfpflicht auch die Gratis-Tests hinterfragen. Derzeit sei die Pandemie zwar noch nicht am Abflachen, meinte sie im Ö1-“Mittagsjournal”. Daher sei es jetzt noch wichtig, den Menschen die noch bis Ende März abgesicherte Möglichkeit zum Gratis-Testen zu geben. “Danach müssen wir noch einmal hinschauen.” Es gebe ein Impfpflichtgesetz, und damit stelle sich die Frage, ob Ungeimpfte gratis testen können, um ins Wirtshaus zu gehen. Jedenfalls kostenfrei bleiben müssten aber die Screenings in Kindergärten und Schulen.

Problematisch sieht Anderl die von der Regierung geplante Impflotterie. “Mir wäre es lieber, alle, die sich an Maßnahmen halten, bekommen etwas dafür.” Die AK habe etwa vorgeschlagen, allen Geboosterten einen Gutschein zu geben. Das Geld für die Lotterie hätte man angesichts der nun geltenden Impfpflicht und der ohnehin bereits versäumten früheren Anreize besser für die Beseitigung der Kinderarmut verwenden können.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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