Mittwoch, Dezember 11, 2024

Offene Fragen zur Impfpflicht

Nach langem Hin und Her, kurzer Begutachtungsfrist und technischen Startschwierigkeiten kommt sie nun also doch. Am 1. Februar soll die Impfpflicht in Kraft treten. Viele Fragen bleiben offen.

Wien, 17. Jänner 2022 | Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein präsentierten am Sonntag das, worauf sich die Bundesregierung unter dem Titel „Impfpflicht“ geeinigt hat. Dabei hat die Bundesregierung Abstriche gegenüber ihren ursprünglichen Vorhaben gemacht, sich punkto flächendeckende Strafen nicht festgelegt und Fragen offen gelassen. Ein Überblick:

Impfpflicht ab 18 Jahren

Eigentlich wollte die Bundesregierung die Impfpflicht ab 14 Jahren einführen, nun hat man sich aber doch auf 18 Jahre geeinigt. Von der EMA ist die Impfung allerdings ab fünf Jahren zugelassen. Kinder sind in der Schule nachweislich besonders exponiert und wiesen in der letzten Welle eine der höchsten Inzidenzen auf. Bundeskanzler Nehammer erklärt den Schwenk der Regierung im ZIB2 Interview mit den großen Ängsten der Menschen, die sich in Stellungnahmen zur Impfpflicht bei dem Thema ausgedrückt hätten. Eine ZackZack-Nachfrage dazu bleibt vom Gesundheitsministerium unbeantwortet.

Kontrolle

Die Impfpflicht gilt zwar ab 1. Februar, kontrolliert wird aber erst ab dem 16. März und auch dann nur stichprobenartig. In dieser ersten Phase wird jeder Haushalt schriftlich über das neue Gesetz informiert und aufgefordert, sich impfen zu lassen. Ab Mitte März startet dann Phase zwei, in der die Polizei Kontrollen durchführen soll. Diese sollen zusätzlich bei anderen Kontrollen, wie etwa im Verkehr, durchgeführt werden und können jederzeit und überall stattfinden.

Phase drei, in der flächendeckende Strafen vorgesehen sind, wird allerdings – und das ist die große Überraschung – nicht zwingend in Kraft treten. Man wolle dies von der Durchimfpungsrate abhängig machen, hieß es am Sonntag bei der Pressekonferenz. Wieviele Menschen geimpft sein müssen, damit Phase drei abgesagt wird, lässt das Ministerium von Wolfgang Mückstein auf ZackZack-Nachfrage offen.

Strafen

Ungeimpften drohen bis zu 600 Euro Strafe bei einem so genannten abgekürzten Verfahren, was die Regel darstellt. Zahlt man nicht oder erhebt Einspruch, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren. Hier kann die Strafe bis zu 3.600 Euro betragen. Gestraft werden soll aber maximal viermal pro Jahr. Im Vorfeld war Kritik laut geworden, warum das Strafmaß nicht abhängig vom Einkommen festgesetzt wird, Wohlhabende könnten sich von der Impfpflicht so „freikaufen“. Auch hier gibt es auf Nachfrage keine Antwort.

Straffrei geht man aus, wenn man sich innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Erhalt der Strafe noch impfen lässt.

Ausnahmen

Ausgenommen sind neben allen unter 18-jährigen auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Aber auch Schwangere sind von einer Impfpflicht ausgenommen. Begründet wird das vom Gesundheitsministerium nicht. Die Impfung ist für Schwangere zugelassen, sie werden sogar ausdrücklich dazu aufgefordert und zählen zu den vulnerablen Gruppen. Die Wahrscheinlichkeit, schwerer zu erkranken und auf der Intensivstation behandelt werden zu müssen steigt während der Schwangerschaft nachweislich. Die Ausnahme wurde von Experten bereits als kontraproduktiv bezeichnet. Obwohl die Impfung für Schwangere sicher ist, würde so der Anschein erweckt, sie könne doch gefährlich sein.

(bp)

Titelbild: APA Picturedesk

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