Samstag, April 27, 2024

VfGH-Entscheid: COFAG ist verfassungskonform

VfGH-Entscheid

Der Antrag von SPÖ. FPÖ und NEOS zur COAFG wurde damit abgelehnt. Auch das nächtliche Ausgangsverbot und das Gastro-Betretungsverbot im Winter 2020 waren rechtens. 

Wien, 21. Dezember 2021 | Die COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG), über die in Österreich Corona-Hilfen ausbezahlt werden, ist verfassungskonform. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) weist damit den Antrag der Opposition aus SPÖ, FPÖ und NEOS ab, die Agentur als verfassungswidrig anzusehen. Sie verstoße weder gegen das Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation, heißt es in einer Aussendung.

COFAG verfassungsrechtlich sauber

Die 85 Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten kritisiert, dass das Gesetz zur Gründung der COFAG keine inhaltlichen Vorgaben für die Gestaltung der Corona-Hilfen umfasse, sondern dem Finanzminister im Einvernehmen mit dem Vizekanzler freie Hand lasse. Der VfGH hat aber nun entschieden, “dass das Gesetz ausreichende Bestimmungsgrößen (Determinanten) für den Inhalt der zu erlassenden Verordnungen enthält”. Außerdem sei klar, dass der Finanzminister die Förderungen nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgebots und nach sachlichen Kriterien zu gewähren habe.

Auch das Bedenken der Abgeordneten, dass es bei der COFAG zu einer Vermischung hoheitlicher und privatrechtlicher Handlungen komme, weil die Auszahlung der Leistungen durch die COFAG privatrechtlich gestaltet sei, die gewährten Leistungen aber von den Finanzämtern und damit im Rahmen der Hoheitsverwaltung überprüft werden, teilt der VfGH nicht. Dem Staat stehe es frei, zur Erfüllung seiner Aufgaben hoheitliche oder privatrechtsförmige Mittel einzusetzen. Nur bei “erheblichen Grundrechtseingriffen” müsse ein Rechtsschutz gewährleistet sein, der die Rechte der Betroffenen ausreichend sichert. Im Zusammenhang mit der Auszahlung von Corona-Hilfen gebe es genug Schutz durch den möglichen Gang zu Gerichten bzw. durch eine Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht bei Zwangsmaßnahmen der Finanzämter.

Kritik an COFAG

Eine “Blackbox” wurde die COFAG von Seiten der Opposition immer wieder genannt, denn niemand könne hineinschauen und überprüfen, was dort wie mit Steuergeld getan werde. Die Bundesregierung entschied sich zu Pandemiebeginn dazu, die Coronahilfen über eine neu gegründete GmbH abzuwickeln, anstatt etwa über bereits vorhandene Strukturen und Ämter. Seit einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ und der Beantwortung des damaligen Finanzministers Ende November ist allerdings ein bisschen Licht ins COFAG-Dunkel gefallen.

Rund 15 Millionen Euro wurden 2020 an Verwaltungskosten aufgewendet, 2021 waren es Stand September 18 Millionen. Ebenfalls geht hervor, dass den Großteil der Abwicklungsarbeit nicht die Agentur selbst durchführt. Denn die automatisierten Prüfungen und die personalintensiven Nachprüfungen von Förderanträgen an die COFAG macht sämtlich die Finanzverwaltung. „Wie die COFAG trotzdem mehr als 20 Millionen Steuergeld im Jahr verbraten kann, bleibt ein Rätsel“, sagt SPÖ-Fraktionsführer im ÖVP-Untersuchungsauschuss, Kai Jan Kraner, dazu. Die Vermutung liege laut Krainer nahe, dass die COFAG Millionenaufträge an externe Berater vergebe.

Wie hoch die Personalkosten in der COFAG sind ist unbekannt, Anfragen dazu werden nicht beantwortet, da sich die COFAG nicht unter parlamentarischer Kontrolle befindet. Bekannt ist allerdings einer der beiden Geschäftsführer, Bernhard Perner. Wie im Ibza-Untersuchungsausschuss bekannt wurde, half Perner tatkräftig mit, die Ausschreibung des ÖBAG-Vorstandspostens auf Thomas Schmid maßzuschneidern. Nachdem das gelungen war holte Schmid Perner als Direktor in die ÖBAG, bei Pandemiebeginn wurde er dann in die neu gegründete COFAG entsandt. Die NEOS fordert damals den Rücktritt Perners als Geschäftsführer der Agentur.

VfGH bestätigt weitere Entscheidungen

Der VfGH hat in seiner Wintersitzung auch bestätigt, dass Ausgangsbeschränkungen für die Nachtstunden ab Dezember 2020 angesichts der damaligen epidemiologischen Situation als Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit verhältnismäßig waren. Das gelte auch für das Betretungsverbot für Gaststätten im Jänner 2021 sowie das Betretungsverbot für Betriebsstätten des Handels im Februar 2021.

(apa/bp)

Titelbild: APA Picturedesk

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23 Kommentare

  1. Und jetzt? Wundern wir uns, was alles geht? Stärkt es das Vertrauen in die Politik? Hm…

  2. Der Verfassungsgerichtshof wird politisch besetzt: 6 Mitglieder sowie Präsident und Vizepräsident von der Bundesregierung; jeweils 3 Mitglieder vom Nationalrat und vom Bundesrat. Und da wundert sich jemand über gewisse Entscheidungen?

  3. Allein die Tatsache, dass eine parlamentarisch nicht kontrollierbare GmbH als Konstrukt für die Verteilung von vielen Milliarden Euro an (nicht vorhandenem) Steuergeld gewählt wurde, läßt Rückschlüsse auf die dahinter liegenden Absichten der handelnden Personen zu.

    Was solls ….. auch das Jahr 2026 braucht seinen U-Ausschuss.
    Der natürlich auch mit politisch unverbindlichen Empfehlungen enden wird.

  4. Jetzt haben sie auch noch einen Persilschein für die unkontrollierte Milliardenverteilung vom Vfgh. Es ist unglaublich.

    Man weiß zwar nicht, wer wieviel und auf welcher Basis Geld bekommen hat. Aber es ist natürlich alles rechtens! Ernst jetzt oder ist das doch eine Zeitungsente?

    V F G H =
    Verteidigung Für Getürkten Haushalt

  5. Das Urteil des VfGH zu Cofag kann man mit viel gutem Willem gerade noch nachvollziehen, wenngleich es m. E. mehr Argumente gg. die Verfassungskonformität gegeben hätte.
    Beim zweiten Thema, Ausgangssperren und Gastro-Betretungsverbote und Handels-Betretungsverbote kann man nur noch mit offenem Mund und schockiert zur Kenntnis nehmen, dass der österr. VfGH in Kopie des deutschen nun der Regierung einen Freibrief zur Einschränkung der Menschenrechte in die Hand gab. Evidenz ist nicht mehr nötig, so wie es Jahrzehnte lang nötig war. Jetzt kann die Regierung Menschenrechte abschaffen und wieder gewähren und abschaffen, wann immer die Regierung das will, es genügt nun zu sagen, die “epidemiologische Lage” erfordere dies. Beweise dafür sind nicht mehr nötig.
    Damit werden Grundrechte und Demokratie (die es ohne Grundrechte nicht gibt) den Ermächtigungsgesetzen ausgeliefert. Der Faschismus ist nun auch vom VfGH legitimiert. Es ist alles wie vor knapp 90 Jahren. Der ORF jubelt.

    • Bei uns nicht einmal für ein Abendessen. Dann wärs ja noch fast zu verstehen. Das Mückenhirn braucht nur ein Stück Klopapier mit drauf gekritzeltem “Pandemie” in den Verordnungsakt legen und schon ist alles in Butter.

  6. Kann es sein, dass der VfGH politisch missbraucht wird?
    Die Opposition verarscht den Pöbel. Jetzt wissen wir, das alles rechtens ist…
    Warum aber bezog sich die Verfassungsgerichtshofeingabe nicht auf die Intransparenz der vergebenen hunderten Pöbelmillionen? Scheinen sich hier die Parteien (wie bei der kürzlich beschlossenen Gehaltserhöhung) wieder einig zu sein? Wenn für alle Parteikassen ein Stück vom Kuchen abfällt, kann man auch mit Intransparenz leben nicht? Zahlt eh der Pöbel, ja Einigkeit macht halt stark. Das Drama geht weiter…
    Gute Nacht Österreich!

      • Sehr guter Beitrag – aber bisher leider auch ohne irgendeinem Ergebnis daraus
        Man könnte auch sagen, wenn dieser Vortrag stimmt, wie könnte es dann anders sein?

      • Dr. Brunner wäre ein guter Bundespräsident. Anders als der jetzige Siebenschläfer wäre Dr. Brunner ein Garant für die Einhaltung der Grundrechte.

  7. Nach wie vor gibt es Unternehmen in Österreich, welche entweder keine, oder noch immer keine Förderungen erhalten haben. Hierzu muss aber auch diese unsägliche AMA wohl ebenfalls zählen, vielleicht weiß das Jemand, ob auch diese Behörde zu diesem “Cofag S..haufen” zählt?

    Ob man hier überhaupt von einer Organisation sprechen kann, was Menschen in diesem Lande darunter gewöhnlich verstehen ist mir zumindest nicht nachvollziehbar und auf Grund gemachter Erfahrungen ist nur eine gelinde Beschreibung, wo man auch weiter keine Transparenz hat, wer hier für was zuständig ist und wie die dortigen Kapaztitäten sich mit dem vorliegenden Output erklären lassen?

    Dass hier der VfGH nun auch noch eine solche Entscheidung trifft, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar und hier auch der dringende Verdacht damit erhärtet, dass auch diese Institution und Behörde nicht mehr verfassungskonform funktioniert, wie man es in einem funktionierendenden Rechtsstaat üblich erwarten würde?

  8. Wie zu erwarten, hat sich der VfGH natürlich nicht inhaltlich mit der “epidemilogischen Situtation” auseinandergesetzt und die Behandlung der Anträge abgelehnt. Da dies wohl für sämtliche weitere Prüfungsverfahren gelten wird, kann man die letzte Instanz des Rechtsschutzes der Bürger auch einstampfen. Dank Ermächtigungsgesetz sind wir nun in den Händen eines duchgeknallten Schulmediziners mit dem Horizont einer Mauerassel, der Verfassung und Staatsgrundgesetz für den Klogang verwendet.

    • Die Frage, wohin man sich nun noch wenden kann steht damit für mich im Raum?
      Die EU wird wohl nicht anders denken und handeln, nach dem was bisher hierzu bereits bekannt wurde?
      Vielleicht sollten andere Länder, wie Schweden, Norwegen, Schweiz, usw. hier ähnliche Anfragen machen, damit man einen Vergleich kriegt?

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