Donnerstag, Oktober 10, 2024

Verfassungsgerichtshof – Seilbahnen doch nach Epidemiegesetz entschädigen

Verfassungsgerichtshof

Nachdem Behörden eine Entschädigung der Seilbahnen nach dem Epidemiegesetz abgelehnt hatten, sieht der Verfassungsgerichtshof das nun anders. 150 Millionen Euro könnten österreichweit ausbezahlt werden müssen.

Wien, 8. Jänner 2022 | Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) könnte nun den Weg für Entschädigungen von Seilbahnbetreibern für die durch den Beginn der Coronapandemie bedingte Schließung der Anlagen im März 2020 frei machen. Das berichtet der “Standard” in seiner Samstagausgabe unter Berufung auf eine Entscheidung des Höchstgerichts, die diese Woche an die Beschwerdeführer, die Seilbahnen in Obertauern, zugestellt wurde. Es handelt sich dabei um eine Entschädigung nach dem kurz nach der Verkündigung des ersten Lockdownbeginns Mitte März 2020 abgeschafften Epidemiegesetz. Die Seilbahner hatten argumentiert, da ihre Betriebe noch nach diesem Gesetz geschlossen wurden stehe daher auch eine Entschädigung zu.

Antrag bisher abgelehnt

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hatte die Anträge auf Entschädigung der Seilbahnbetriebe Obertauern abgewiesen, auch das Landesverwaltungsgericht schloss sich dieser Haltung an. Laut “Standard” hoben die Verfassungsrichter diese Entscheidung auf und verwiesen die Angelegenheit zurück an das Gericht. Markus Bitterl, der Anwalt der Seilbahnen Obertauern, rechnet damit, dass das Verwaltungsgericht eine Entschädigung von mehr als einer halben Mio. Euro zusprechen wird. Das Erkenntnis könnte dem Bericht zufolge auch Auswirkungen für andere Seilbahngesellschaften haben, die wegen des sich ausbreitenden Virus die Saison vorzeitig beenden mussten. Österreichweit könnte laut Bitterl eine Summe von 100-150 Mio. Euro vom Staat ausbezahlt werden müssen.

300 Mio. bisher für Seilbahnen

Unterdessen berichten die “Salzburger Nachrichten”, dass die Seilbahnbranche bisher österreichweit rund 300 Mio. Euro an Förderungen zur Bewältigung der Krise erhalten hat, rund 100 Mio. Euro gingen davon an die Salzburger Seilbahnwirtschaft. Was Entschädigungen für die vorzeitige Beendigung der Saison 2019/20 betrifft, warten die Seilbahnen seit dem Frühjahr 2020. Bisher wären Ansprüche abgelehnt worden, berichtete der Saalfeldner Rechtsanwalt Michael Rettenwander gegenüber den “Salzburger Nachrichten”. Er vertritt mehrere Liftgesellschaften aus dem Pinzgau und dem Bezirk Kitzbühel. “Wir hoffen, dass das nicht verschleppt, sondern schnell ausgezahlt wird”, zitieren die “Salzburger Nachrichten” Seilbahnsprecher Erich Egger im Hinblick auf die Entschädigungen. Vor allem große Skigebiete, die in dieser Saison noch viel Zulauf hätten, könnten auf Geld hoffen. Es gehe dabei um mehrere Millionen Euro.

(apa/bp)

Titelbild: APA Picturedesk

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