Montag, April 29, 2024

Justizwachebeamter erschoss Dalmatiner – Gerichtsprozess läuft weiter

Gerichtsprozess läuft weiter

Ein Justizwachebeamter erschoss einen Dalmatiner auf einem Feldweg im niederösterreichischen Pöchlarn. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen schnell ein, jetzt ist der Fall doch vor Gericht – und er zieht sich.

St. Pölten, 31. Jänner 2022 | Die Zeugin kennt weder den Angeklagten, noch war sie bei dem Vorfall dabei, der derzeit am Landesgericht St. Pölten verhandelt wird. Aber sie kennt den Hund, um den es geht. Und sie kennt die Hundebesitzerin, die den Dalmatiner nach Ansicht der Zeugin nicht im Griff hatte: “Er war nicht abgerichtet, ungestüm und voller Energie. Es war ein lieber Hund, aber er hat nicht auf sie gehört. Etliche andere Hundebesitzer hatten schon Probleme mit ihm.”

Das ist deswegen relevant, weil Angeklagter und Hundebesitzerin zwei völlig verschiedene Versionen von dem erzählen, was an jenem Tag im November 2020 geschah. Weil am Vortag der Terroranschlag von Wien gewesen war, hatte der angeklagte Justizwachebeamte seine private Waffe – die er legal besitzt – beim Spazierengehen mitgehabt. Sein Hund sei schon alt und in der Vergangenheit schon öfter von anderen Hunden attackiert worden, sagt er vor Gericht.

“Er war sofort tot.”

Als er den Dalmatiner auf ihn zukommen sah, habe er Angst um den Hund gehabt, denn der andere Hund sei in der Gegend berüchtigt. Den beiden Frauen, zu denen der Dalmatiner gehörte, soll er gesagt haben: “Leint den Hund an! Wenn er meinen angreift, erschieß ich ihn.” Der Dalmatiner habe seinen Hund plötzlich am Genick gepackt, da habe er abgedrückt. Der Hund war sofort tot, er habe ihn aber nicht töten wollen.

Hundebesitzerin sagt es gab keinen Angriff

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zuerst eingestellt, weil sie den Schuss als gerechtfertigte Handlung in so einer Situation einstufte. Dann kam der Fall aber doch vor Gericht. Denn die Version der Hundebesitzerin lautet so:

Sie und ihre Mutter spazierten mit dem Hund auf dem Feldweg, als der Angeklagte schon von weitem gerufen haben soll, sie sollen ihren “Köter” anleinen, oder er werde ihn erschießen. Dabei soll er mit der Pistole herumgefuchtelt und auf sie, die Mutter und den Hund gezielt haben. Sie hätten den Hund zu sich geholt und angeleint und trotzdem habe er ihn erschossen. Einen Angriff des Hundes gab es laut ihr nicht.

Die Ehefrau des Angeklagten bestätigt seine Version. Die Mutter der Hundebesitzerin soll ebenfalls als Zeugin aussagen, sie ist jedoch in Quarantäne und kann nicht zum Gerichtstermin erscheinen.

Verteidiger lehnt Diversionsangebot ab

Weil der Angeklagte keine Vorstrafen hat, zugegeben hat, den Hund erschossen zu haben und ihm das Leid tut, kann sich die Richterin eine Diversion vorstellen. Also in diesem Fall eine Geldbuße ohne Verurteilung. “Auf keinen Fall!”, so der Anwalt des Mannes. Die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft sei für ihn schlüssig und nach den Aussagen der letzten Zeugin stehe für ihn umso mehr fest, dass sein Mandant nicht schuldig ist. Der Prozess muss also weitergehen, doch dafür braucht das Gericht die restlichen Zeugen. Die Richterin vertagt also wieder auf einen neuen Termin. Mitte Februar soll es dann ein Urteil geben.

(sm)

Titelbild: APA Picturedesk

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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14 Kommentare

  1. Menschen die mit Tieren so umgehen zeigen ihren wahren Charakter. Solange es Schlachthäuser gibt wird es Schlachtfelder geben….

  2. Typisch für die Staatsanwälte, man such nach einem Grund dafür die Verfahren einzustellen. So spart man sich unliebsame Arbeit. Für mich bestätigt sich wieder: Richter und Staatsanwälte tun was sie wollen und nicht was sie sollen.

    • Eher schützen sie einen verhaltensauffälligen um sich schiessenden “Justizvillzugbesmten”…
      Dem setzt sein Job wohl heftig zu…

  3. Weil am Vortag der Terroranschlag von Wien gewesen war, hatte der angeklagte Justizwachebeamte seine private Waffe – die er legal besitzt – beim Spazierengehen mitgehabt. Sein Hund sei schon alt und in der Vergangenheit schon öfter von anderen Hunden attackiert worden, sagt er vor Gericht.

    Ich will ja nichts sagen aber, wie in den USA, läuft beim spazieren gehen mit geladener Pistole rum, und schiesst sofort….

    Was für klasse von Polizist ist das….einer der panik und Angst hat und rumballert…

    Das gehört geklärt weil für mich ist der eine gefahr…täglich gehen hundert tausende mit ihre Hunde spazieren und keiner erschiesst einen etwas lebhaften Hund in panik…
    Der ist eine gefahr….für alle.

  4. Mei, isch des wieder a hoch interessanter Artikel. Dafür werden von ZZ die Verflechtungen der Regierungsberater*innen mit der Pharma konsequent totgeschwiegen. Wo man doch so gerne aufdeckt sonst.

    • Wenns dich stört das ZZ anderes berichtet als dir genehm ist poste einfach nichts…zwingt dich niemand die Artikel zu lesen.

  5. Der Prozess muss also weitergehen und wird mit einem Waffenverbot für den schießwütigen “Beamten” enden? Was kann der Hund dafür?

  6. ausser dienst diensteifrig einen armen hund erschossen.
    der hund darf übrigens ausserhalb der ortschaft, auf dem feld frei laufen, und der typ hat daher nicht herumzuschießen.

    • Und weil es in Wien einen Terroranschlag gab (so schlimm,das auch ist!) muß er in N.Ö. bei Hundi spazieren gehen eine Waffe dabei haben?

      Jeder Hundebesitzer weiß,daß Hunde eben auch mal raufen,man stelle sich vor,jeder Hundebesitzer hätte eine Waffe und würde sie so einsetzen,also da dran möchte ich gar nicht denken.

      Wo kommen wir denn dahin,wenn es gerechtfertigt ist,wenn ein Hund einen anderen beim Krawattl nimmt,man sofort eine Waffe zücken darf und den anderen Hund töten darf?

      • War das der Terroranschlag den der Kicklnachfolger NICHT VERHINDERT hat und dadurch vier Menschen sterben mussten….

  7. Ja interessant, sind wir in Amerika?
    Wenn einem irgendwas nicht passt, dann schießen wir einfach mal drauf?

    Dem Beamten ist wohl entgangen, dass er damit töten kann.
    Durch ein “Tut mir Leid” kann es auch nicht rückgängig gemacht werden.
    Es gibt andere Wege um mit Hunden umzugehen, aber Waffen sind der falsche Umgang, als Justizwache ein Versager.

    • “als Justizwache ein Versager”: Ein unfähiger Justizwächter; die -wache selbst ist er ja nicht. Auch der “einstellenden StAschaft wird das unangenehm sein?

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