Freitag, April 26, 2024

Im Namen der Republik!

Das ist ein Unterüberschrift

Wegen der Veröffentlichung von Artikeln am 14.9.2021 und am 15.9.2021 auf der Website www.zackzack.at, in welchen behauptet wurde, der Antragsteller Mag. Michael Kloibmüller…

…sei in seiner damaligen Funktion als Kabinettchef des Innenministeriums im April 2016 als Verdächtiger wegen Amts- und Korruptionsdelikte von einer Telefonüberwachung betroffen gewesen, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB hergestellt. Die Antragsgegnerin Zack Media GmbH wurde zur Zahlung von Entschädigungen nach § 6 Abs 1 MedienG an den Antragsteller Mag. Michael Kloibmüller, zur Urteilsveröffentlichung sowie zum Kostenersatz verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien,

Abteilung 42, am 21.12.2021“

Titelbild: APA Picturedesk

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7 Kommentare

  1. Moi….da picken sie sich Sachen raus um.klagen zu können während das Land im Schwürkisgrünen Korruptionssumpf erstickt…
    Wie armselig Sind diese Wurstl…

  2. Diese Typen sind eine Schande für unser Land.
    Jetzt alles dem Kurzen anzuhängen wäre zu einfach. Die schwarze Brut war nie anders.
    Doch scheinbar hat es an Medien wie Zackzack gefehlt. Zu sehr waren viele Journalisten verzückt in der Nähe der ” Mächtigen” zu sein.
    Zackzack ist anders. Und das ist gut so.

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