17. Okt. 2026
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    Im Namen der Republik!

    Das ist ein Unterüberschrift

    Wegen der Veröffentlichung von Artikeln am 14.9.2021 und am 15.9.2021 auf der Website www.zackzack.at, in welchen behauptet wurde, der Antragsteller Mag. Michael Kloibmüller…

    …sei in seiner damaligen Funktion als Kabinettchef des Innenministeriums im April 2016 als Verdächtiger wegen Amts- und Korruptionsdelikte von einer Telefonüberwachung betroffen gewesen, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB hergestellt. Die Antragsgegnerin Zack Media GmbH wurde zur Zahlung von Entschädigungen nach § 6 Abs 1 MedienG an den Antragsteller Mag. Michael Kloibmüller, zur Urteilsveröffentlichung sowie zum Kostenersatz verurteilt.

    Landesgericht für Strafsachen Wien,

    Abteilung 42, am 21.12.2021“

    Titelbild: APA Picturedesk

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