Steuerhinterziehung:
Weil er über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben soll, steht Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ab Montag wieder vor Gericht. Er sieht die Schuld bei seinem Steuerberater. Laut Anklage präsentierte er sich als “Dilettant”.
Wien/Linz, 10. Juni 2022 | Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht ab Montag erneut vor Gericht. Diesmal geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung aus seiner Zeit als Manager bei Meinl Power Management. Grasser soll Millionen-Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben haben und dadurch zu wenig Steuern gezahlt haben.
Laut Anklage hat Grasser rund 2,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Die Strafe kann bis zu doppelt so hoch ausfallen. Neben der Geldstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Grasser weist die Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung. Als weiterer Angeklagter muss sich neben Grasser auch sein damaliger Steuerberater verantworten, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt wird.
Grasser sieht Schuld bei Steuerberater
Grasser hat Ermittlern gegenüber angegeben, er habe sich ganz auf seinen Steuerberater verlassen und Steuerdokumente “großteils nicht einmal durchgelesen, sondern unreflektiert unterschrieben” zu haben. In der Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) steht, Grasser habe sich als “steuerlicher Dilettant” dargestellt, was ihm die Ermittler nicht abnahmen. Vielmehr habe Grasser ein “überdurchschnittliches steuerrechtliches Wissen” und stütze sich dabei auf sein Betriebswirtschaftsstudium, seine Diplomarbeit und seine sieben Jahre als Finanzminister.
Sein Steuerberater sagte wiederum, Grasser selbst habe Änderungswünsche angestoßen. Die WKStA ordnet das so ein: Beide seien sie bestrebt gewesen, “ihre eigene Verantwortung kleinzureden und aufs Gegenüber abzuschieben”.
Wiedersehen aus Buwog-Prozess
Grasser wird im Prozess auf Bekannte treffen: Die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart vertreten die Anklage, wie bereits im Buwog-Prozess. Den Vorsitz hat Richter Michael Tolstiuk, der in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren zu großen Wirtschaftscausen geleitet hat.
(apa/pma)
Titelbild: APA Picturedesk