Der ehemalige Soko-Ibiza-Chef Andreas Holzer hatte den Kabarettisten Florian Scheuba wegen übler Nachrede geklagt. Scheuba ist nun nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Dessen Anwältin spricht von einer Einschüchterungsklage.
Wien, 14. Juni 2022 | Der Kabarettist Florian Scheuba ist am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Er hatte in einer “Standard”-Kolumne geschrieben, der ehemalige Soko-Ibiza-Chef und heutige Bundeskriminalamtsdirektor Andreas Holzer wäre im Vorfeld der Ibiza-Affäre untätig gewesen. Daraufhin hatte dieser ihn geklagt. “Man darf nicht jedes Wort auf die Waagschale legen”, sagte Richter Stefan Romstorfer. Er sah in Scheubas Satire einen Tatsachenkern, der sich als wahr erwiesen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Holzer geht in Berufung.
Wortgenau hingeschaut
Scheubas Verteidigerin Maria Windhager bezog sich auf das Wort “vorgelegt”, auf das sich die Anklage berufen hatte. Denn der Kabarettist hatte im “Standard” 2021 geschrieben, dass Holzer schon im März 2015 “von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt” worden sei.
Anwalt Ramin M. war 2015 mit belastenden Informationen über den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache an Holzer herangetreten. Holzers Anwalt Peter Zöchbauer sagte, M. habe seinem Mandanten kein Beweismaterial übergeben oder gezeigt und keine Zeugen genannt. Windhager sagte, es sei nie geschrieben worden, dass tatsächlich Material übergeben worden sei. Windhager betonte jedoch, dass Holzer “nachweislich sehr weitgehend über die Vorwürfe informiert” gewesen sei. Dessen Privatanklage gegen Scheuba hält sie für eine SLAPP-Klage, also eine Einschüchterungsklage.
„Typisch österreichische Untätigkeit“
Scheuba hatte in seiner Kolumne in den Raum gestellt, das Ibiza-Video wäre “ohne die folgenschwere Arbeitsverweigerung Andreas Holzers wohl nie zustande gekommen”. Als diesem Beweismaterial – etwa ein Foto einer Bargeldtasche in Straches Auto – gezeigt worden sei, habe Holzer lediglich einen unvollständigen Aktenvermerk getätigt. Der Richter teilte Windhagers Auffassung, es hätte sich bei der Kolumne nicht um einen Vorwurf des Amtsmissbrauchs gehandelt. Vorgeworfen werde nicht Amtsmissbrauch, sondern eine “typisch österreichische Untätigkeit”, so die Verteidigerin.
(apa/pma)
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