Aber erst 2040
Knapp 18 Jahre haben bestehende Betriebe noch Zeit, ihren letzten Vollspaltenboden abzubauen. Dann, ab 2040, sind sie verboten. Das verkündeten der Landwirtschafts- und der Tierschutzminister am Freitag.
Wien, 01. Juli 2022 | Das lange geforderte Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung wird mit dem neuen Tierschutzgesetz (TSchG) fixiert: Die beiden zuständigen Minister, Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP), gaben am Freitag bekannt, dass eine Einigung erzielt worden ist und das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten Ende 2039 erfolgt. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die lange Übergangsfrist, aber lobte die beiden Minister auch für ihren Mut.
Neubauten bereits ab 2023 verboten
Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten. Verbesserungen gibt es auch bei der Kastration von Ferkeln, hieß es in einer Aussendung. Das gesamte, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, Branchenvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern ausverhandelte Tierwohl-Paket soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.
In den Stellungnahmen zum Anfang Mai vorgestellten Tierschutzgesetz (TSchG) war die Schweinehaltung meisterwähnter Mangel, Vollspaltböden bei Schweinen sind seit Jahren Kritikpunkt von Tierschützern, über drei Jahre lang führte zum Beispiel VGT eine Kampagne für ein Verbot. Vollspaltenböden sind demnach harte Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind. “Für die Tiere bedeuten sie Schmerzen und Schäden. Sie widersprechen dem Paragrafen 5 (2) Ziffer 13 des Bundestierschutzgesetzes”, kritisierte die NGO bereits 2019.
Rauch: “Großer Erfolg für Tierschutz”
Tierschutzminister Rauch bezeichnete das kommende Ende dieser Haltungsart als “großen Erfolg für den Tierschutz” und eine “echte Wende in der Schweinehaltung”, da für Millionen Schweine schon kommendes Jahr Verbesserungen kämen. “Gleichzeitig wird den Betrieben die Umstellung erleichtert. Das große Tierschutzpaket bringt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken Einschränkungen, bei den Tiertransporten und viele weitere Verbesserungen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich!”, fasste der Minister die wichtigsten Punkte zusammen.
Landwirtschaftsminister Totschnig hob hervor, dass “gerade in Zeiten der Teuerung Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden müssen, um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen weiteren Teuerungsschub auszulösen”. Einzelne Punkte des Pakets seien durchaus fordernd sind, trotzdem gebe es Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe, somit sei es erstmals gelungen, “Investitionsschutz für bestehende Systeme im Tierschutzgesetz zu verankern”:
VGT-Kritk an langer Übergangsfrist
Der VGT begrüßte die kommenden Änderungen, “die Minister Rauch und Totschnig haben damit den Mut bewiesen, der für einen großen Wurf im Tierschutz notwendig ist”. Kritik gab es nicht nur an der langen Übergangsfrist, sondern auch daran, dass erst bis 2028 die konkreten Stallsysteme entwickelt werden sollen, die ab 2040 dann für alle Schweinebetriebe als Mindestvoraussetzung gelten sollen. Die Tierschutz-NGO Vier Pfoten forderte in einer Aussendung, dass diese Standards rasch erarbeitet und beschlossen werden müssten – inklusive eines verpflichtend eingestreuten Liegebereichs. Ebenso lobte die NGO zwar die Entscheidung an sich, jedoch gab es Kritik an den Fristen.
(apa/red)
Titelbild: VGT