Donnerstag, Oktober 3, 2024

Teil 19: ZackZack gewinnt auch vor OLG gegen Ho

Der fünfte Streich: Auch vor dem Oberlandesgericht Wien gewinnt ZackZack im Millionen-Verfahren gegen Kurz-Freund Martin Ho. Die Richtigkeit der Behauptung, man habe Beweise für „organisierten Drogenhandel“ in der Pratersauna, sei bescheinigt worden. Die Hintergründe.

Wien, 06. Juli 2022 | Der Gastronom und enge Freund von Sebastian Kurz, Martin Ho (bürgerlicher Name: Anh Tuan Ho), wurde im Millionen-Verfahren gegen ZackZack abermals juristisch in die Schranken gewiesen. In der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht Wien (OLG), ging es um die Entscheidung des Handelsgerichts Wien im sogenannten Provisorialverfahren. Das war zuvor pro ZackZack entschieden worden.

Es handelt sich dabei um jenes Verfahren, mit welchem sich Ho (vorerst mittels Feststellungsbegehren) eine Million Euro von ZackZack holen wollte – zur “Wiederherstellung des Rufs”. Als Begründung für diesen Betrag führte er ein “Gutachten” an, welches die PR-Agentur des ÖVP-nahen Beraters Wolfgang Rosam erstellte. Rosam hingegen sprach nur von einem “Kostenoffert”.

OLG bestätigt: ZackZack hat Beweise für organisierten Drogenhandel in der Pratersauna

Ho legte Rekurs gegen die Entscheidung des Handelsgerichts ein und wollte festgestellt haben, dass er als Drogendealer bezeichnet wurde, obwohl er keiner sei und dass gegen ihn selbst kein Verfahren wegen möglicher Drogendelikte anhängig war oder ist. Das hatte aber auch niemand behauptet.

Das OLG folgt nun im Wesentlichen der Argumentation der ZackZack-Anwälte. Im Artikel „Die Ho-kain Affäre“ habe ZackZack „bloß berichtet, dass ZackZack Beweise für organisierten Drogenhandel in der Pratersauna, einem Lokal des Klägers, habe. Die Richtigkeit dieser Behauptung hat sie bescheinigt. Dass der Kläger am Drogenhandel in der Pratersauna in irgendeiner Form beteiligt ist oder dass er gar selbst mit Drogen handelt, wird in den Artikeln weder ausdrücklich noch implizit behauptet.“

OLG zweifelt Hos „Null-Toleranz-Politik“ an

Der Gastro-Jongleur führte außerdem ins Feld, dass es in seinen Lokalen eine „Null-Toleranz-Politik“ in Bezug auf Drogen gebe. Dazu hält das OLG fest: „Dass der Kläger deshalb irgendetwas oder gar, wie er behauptet, alles in seiner Macht stehende unternommen hätte, um Drogenhandel in seinem Lokal zu unterbinden, hat er weder behauptet noch bescheinigt.“

Das Gericht geht auch auf die von ZackZack zitierte Konversation zwischen HC Strache und Johann Gudenus aus dem Ibiza-Video ein. Darin geht es um die Behauptung HC-Straches, Ho sei der angeblich „größte Drogendealer von Wien“. Dem OLG zufolge handelt es sich dabei um eine wahrheitsgemäß wiedergegebene Aussage Dritter, mit welcher sich ZackZack in den Artikeln nicht identifiziert. Man sei lediglich Gerüchten nachgegangen und habe diese einer Recherche unterzogen. Das OLG bescheinigt ZackZack damit, ordentliche journalistische Arbeit geleistet zu haben.

Muss wahren Bericht über Drogenhandel hinnehmen

Das OLG hält im Wesentlichen fest, dass sich der Artikel an Fakten orientiert, die wahr und von öffentlichem Interesse sind. Daher muss Ho auch „einen wahren Bericht über den in einem seiner Lokale stattfindenden Drogenhandel hinnehmen“.

Insgesamt hat ZackZack nun fünfmal gegen Ho gewonnen: Einmal medienrechtlich und viermal zivilrechtlich. Grundsätzlich ist noch nicht alles rechtskräftig entschieden, doch wird es für Ho mittlerweile juristisch eng. Zwar ist wie im Fußball auch vor Gericht alles möglich, doch sei an die legendäre Halbzeitanalyse des Fußballers Toni Pfeffer erinnert, welcher einen Rückstand von 0:5 mit den Worten kommentierte: „Hoch werden wir es nicht mehr gewinnen.“ (Anmerkung: Die österreichische Fußball-Elf verlor letztlich 0:9)

(wb)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Ben Weiser

    Ist Investigativreporter und leitet die Redaktion. Recherche-Leitsatz: „Follow the money“. @BenWeiser4

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