Samstag, April 27, 2024

Ibiza-Video: Anwalt Ramin M. bekam Diversion angeboten – Strache bekommt 500 Euro

Strache bekommt 500 Euro

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Financier des Ibiza-Videos, Rechtsanwalt Ramin M., hat am Donnerstag mit dem Angebot einer Diversion geendet. Heinz-Christian Strache bekommt 500 Euro.

Wien, 21. Juli 2022 | Die Staatsanwaltschaft, die ihm unter anderem den Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten vorgeworfen hatte, gab vorerst keine Erklärung ab. Der Ibiza-Anwalt nahm die 15.000 Euro Geldbuße an und leistet “freiwillig” (als Teil der Diversion) 500 Euro Wiedergutmachung an Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

Weil der ehemalige FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus gegen M. mittlerweile ein Zivilverfahren angestrebt hat, sah die Richterin von einem symbolischen Betrag in Höhe von 500 Euro für Gudenus ab. Die 15.000 Euro beinhalten auch die Verfahrenskosten. Zahlen muss der Wiener Anwalt bis zum 1. August.

Zivilgesellschaftliches Projekt

Sein Verteidiger, Richard Soyer, betonte zu Beginn, dass sein Mandant weiterhin bereit sei, “Verantwortung zu übernehmen”. Die Tatbestandsmäßgkeit werde nicht infrage gestellt. Seine Rechtfertigungsgründe, wonach es sich um ein zivilgesellschaftliches Projekt gehandelt habe, seien “naheliegend”. Dass er versucht habe, dafür Geld zu lukrieren, habe lediglich der “Absicherung der Beteiligten” gedient.

Sein Mandant habe sich nie in die Öffentlichkeit gedrängt und als Held generiert. Auch gab Soyer zu bedenken, dass die Vorfälle mittlerweile über vier Jahre zurück lägen und dass das Verfahren bereits drei Jahre dauere. Alles in allem erfüllten die Umstände jedenfalls die Voraussetzung dafür, dass eine nicht schwere Schuld vorliegt und damit die Voraussetzungen für eine Diversion, so Soyer. Zudem sollten auch die “beträchtlichen beruflichen und außerberuflichen Nachteile”, die sein Mandant erlitten habe, ins Kalkül gezogen werden.

M. selbst betonte in der Verhandlung am Donnerstag, von Anfang an die Verantwortung übernommen zu haben, und dass er bei seiner Rechtfertigung bleibe. Freilich sei die rechtliche Beurteilung eine andere, räumte er ein. Auf das wiederholte Nachfragen des Staatsanwaltes, ob er das Gefühl habe, etwas falsch gemacht zu haben, bejahte er schließlich, dass ein Unrecht passiert sei. Und er hoffe, dass er nicht mehr in die Lage komme, wo dergleichen nötig sei.

Verfahren und Ermittlungen eingestellt

Der Wiener Anwalt hatte bereits kurz nach Erscheinen des Ibiza-Videos vor mehr als drei Jahren seine Beteiligung eingestanden. “Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden”, hieß es damals. Gegen ihn war auch wegen Täuschung ermittelt worden. M. hatte nämlich die aus dem Video bekannte vermeintliche Oligarchennichte mit Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus bekanntgemacht. Diese hatte vorgegeben, dass sie eine Liegenschaft von Gudenus kaufen möchte. Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ebenso eingestellt wie Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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18 Kommentare

  1. NUR 500 für den Bumsti? Na servas als ehemaliger Vizekanzler und dann bekommst nur 500 Euro…..
    Stehts noch depperter da, als eh schon normal.
    Find das Urteil ja witzig

  2. Man stelle sich vor, der gute Mann hätte das nicht gemacht! Ganz in Wirklich sollte er da Goldene Verdienstkreuz um Verdienste um die Republik Österreich von VdB bekommen. Gemeinsam mit Hessenthaler!

  3. Der Mann meiner Nachbarin hat mich gefragt ob es dann auch in Ordnung ginge dem Richter beherzt eine Watschen zu geben und im dann 500 Euro als Wiedergutmachung auf den Tisch zu legen?

  4. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen. Eine Maßnahme die überraschend oft in Verfahren festzustellen ist, in denen man dem Täter nicht wirklich “weh tun” will.
    Die 15.000 Eur Strafe zahlt selbiger aus der Portokasse.
    Dieser dubiose Winkeladvokat ist auf der Beitragstäterstufe des 2. bis 3. Ranges zu verorten. Selbige Akteure müssen jetzt zurecht die Krot für ihre Mittäterschaft fressen. Weiters wird durch solche Winkelzüge der Volkszorn besänftigt und die entscheidenden Fragen nicht mehr thematisiert. Wer waren die Auftraggeber? Wie sehen die politischen Querverbindungen zu diesem Coup aus, etc, etc…?
    Wäre Dr Ramin Mirfakhrai nicht bestens vernetzt, hätte ihm die Rechtsanwaltskammer schon längst die Lizenz entzogen…
    Es sollte rasch heller werden!

  5. Man kann ein Strachekritiker sein, auch wie ich es schon so oft war, aber das was man mit diesem zwischenzeitlich gemacht und wohl dessen Leben bereits zerstört hat, obwohl er ein Verbrechensopfer ist, ist meiner Meinung nach komplet unverhältnismäßig und einem Rechtsstaat so nie angemessen, vor allem wenn man gleichzeitig die viel größeren “Täter” und vor allem das “SYSTEM” unbehelligt läßt
    Opportunistische Heuchler fällt mir hier nur mehr ein

  6. Diese 15.000 Euro sollte durch einen Spendenaufruf locker rein kommen. Würde auch was geben, denn dadurch ist unserem Land viel erspart geblieben

  7. Ibiza-Video:
    a) Hessenthaler konnte mangels Tatsachensubstrats nicht belangt werden (man wusste sich allerdings zu “behelfen”);
    b) Die Suche nach dem “Lockvogel” wurde eigestellt;
    c) Ermittlung wg Urkundenfälschung ebenso eingestellt:
    d) Anwalt – Diversion.
    3 Jahre mussten Ermittlungsbeamte seltsamen und durchschaubaren Weisungen folgen und sich drei Jahre zum Schutz der Familie einer politischen Beschäftigungstherapie unterziehen, obwohl man von Anfang an berechtigte Indizien hatte, dass sich sämtliche Beweise auf den geschredderten Festplatten und dem von der “Spezialsoko” einem der Hauptverdächtigen anstandslos retournierten Mobile befinden.

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