Freitag, April 26, 2024

Strache-Freispruch rechtskräftig

Der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache im sogenannten Prikraf-Prozess ist rechtskräftig.

Wien | Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen, bestätigte am Freitag das Straflandesgericht Wien der APA. Der Prozess rund um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.

Auch Grubmüller freigesprochen

Neben Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen – in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen – Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.

Strache und Grubmüller waren zuerst zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Anwalt Johann Pauer begrüßte die Entwicklung gegenüber der APA. Im schriftlichen Urteil sei noch einmal niedergeschrieben, was bereits in der mündlichen Verkündung ausführlich erörtert wurde, “nämlich dass am Freispruch meines Mandanten kein Zweifel besteht”.

apa | Titelbild: EVA MANHART / APA / picturedesk.com

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9 Kommentare

  1. Dieser Herr Strache wird wohl einmal als schweres Politopfer dieser Wahldemokratie in die Geschichte eingehen, welcher hoffentlich der Auslöser war für das was schon überfällig bald hätte kommen müssen?
    Gute Nacht wahldemokratisches Österreich

  2. In Oberösterreich sass ein Maskenverweigerer (Maske tragen im Freien verweigert) 45 Tage in Haft, Ersatzfreiheitsstrafe.
    Aber der Strache spaziert frei herum. Dafür sitzt der Hessenthaler. Der Grasser sitzt auch immer noch nicht.
    Super Justiz haben wir in Österreich. Etwa auf dem Niveau der früheren DDR.

  3. Wenn er freigesprochen wurde, ist das ok. Ich frage mich allerdings, wäre er auch freigesprochen worden, hätte er nur einen Pflichtverteidiger gehabt? Was, wenn sich einer nur einen “billigen” Verteidiger leisten kann? Ich hoffe, dass es da keinen Unterschied gibt, für uns Otto-Normalverbraucher.

  4. Jeder der sich mit dieser Causa auch nur geringfügig auseinandergesetzt hat, muß zu dem Schluß kommen, daß nur ein Freispruch möglich ist. Alles andere ist undenkbar. Eigentlich war die Anklage schon sehr bedenklich. Jedenfalls zeigt der Freispruch, daß unser Rechtssystem doch noch funktionieren dürfte.

  5. Na Hauptsache der Hessenthaler sitzt, für nix und wieder nix.

    Liebe österreichische Justiz, das Urteil spricht Bände und zeigt deutlich wie nie, dass es Korruptionsprobleme nicht nur in der Politik gibt.

    Schlimm ist, dass solche Patzer sich ganz verheerend auf das Vertrauen in die Justiz auswirken. Und es gibt schließlich auch gute und wichtige und auch völlig gesunde Strukturen in der Justiz. Nicht alles ist Korruption. Aber wer glaubt da noch daran, nach so einem Urteil?

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