Der Rechnungshof hält die günstige Einmietung der SPÖ-Zentrale in einem Haus der Gemeinde Wien für unzulässig. Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße unweit des Wiener Rathauses und bezahlt dafür rund 12.000 Euro pro Monat.
Unterschiedliche Aussagen
Ein weiterer Grund für die Meldung des Rechnungshofs an den “Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat” (UPTS) im Kanzleramt sind unterschiedliche Aussagen von Gemeinde und SPÖ über eine Mietreduktion. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte im Mai bei einer Fragestunde im Gemeinderat nämlich berichtet, dass die ohnehin niedrige Miete nach einer Neuvermessung der Räumlichkeiten von 13.600 auf 11.982,18 Euro reduziert wurde. Die Bundes-SPÖ stellte die Reduktion gegenüber dem Rechnungshof dagegen in Abrede (bestätigte aber die Miethöhe von 12.000 Euro). Ludwig hatte die vergleichsweise niedrige Miete damit begründet, dass die SPÖ in der Löwelstraße über mehrere historische Mietverträge verfüge, die bis 1946 zurückreichen. Bei fünf Verträgen gelangt demnach der “Friedenszins” zur Anwendung, womit nur 2,39 Euro pro Quadratmeter zu zahlen sind. Bei den restlichen Verträge würden bis zu 11,21 Euro fällig. https://twitter.com/RHSprecher/status/1550392931617497088
RH prüft
Während die SPÖ also auf historische Mietverträge verweist, muss der Parteien-Senat nun eine mögliche unzulässige Parteispende prüfen. Der Senat hat nämlich bereits mehrmals entschieden, dass die Überlassung von Immobilien für ein “aus sachlich nicht zu rechtfertigenden Überlegungen reduziertes Entgelt” eine Parteispende darstellt. Und solche Parteispenden von Bund, Ländern und auch Gemeinden sind verboten. Sollte der Senat dem Rechnungshof Recht geben, droht der SPÖ eine Geldbuße und ein neuer, teurerer Mietvertrag. In der Löwelstraße eingemietet sind sowohl die Bundes-SPÖ (als Hauptmieterin) als auch die Wiener SPÖ.
Auch FPÖ droht Ungemach
Titelbild: APA Picturedesk