Donnerstag, Oktober 3, 2024

Rechnungshof hält billige SPÖ-Parteizentralen-Miete für unzulässige Spende

Der Rechnungshof hält die günstige Einmietung der SPÖ-Zentrale in einem Haus der Gemeinde Wien für unzulässig. Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße unweit des Wiener Rathauses und bezahlt dafür rund 12.000 Euro pro Monat.

Wien, 22. Juli 2022 | Weil die Miete deutlich niedriger ist als bei vergleichbaren Immobilien in der Innenstadt, halten die Prüfer eine unzulässige Spende der Stadt Wien an die SPÖ für möglich und haben die Causa beim Parteiensenat im Kanzleramt angezeigt.

Unterschiedliche Aussagen

Ein weiterer Grund für die Meldung des Rechnungshofs an den “Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat” (UPTS) im Kanzleramt sind unterschiedliche Aussagen von Gemeinde und SPÖ über eine Mietreduktion. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte im Mai bei einer Fragestunde im Gemeinderat nämlich berichtet, dass die ohnehin niedrige Miete nach einer Neuvermessung der Räumlichkeiten von 13.600 auf 11.982,18 Euro reduziert wurde. Die Bundes-SPÖ stellte die Reduktion gegenüber dem Rechnungshof dagegen in Abrede (bestätigte aber die Miethöhe von 12.000 Euro). Ludwig hatte die vergleichsweise niedrige Miete damit begründet, dass die SPÖ in der Löwelstraße über mehrere historische Mietverträge verfüge, die bis 1946 zurückreichen. Bei fünf Verträgen gelangt demnach der “Friedenszins” zur Anwendung, womit nur 2,39 Euro pro Quadratmeter zu zahlen sind. Bei den restlichen Verträge würden bis zu 11,21 Euro fällig. https://twitter.com/RHSprecher/status/1550392931617497088

RH prüft

Während die SPÖ also auf historische Mietverträge verweist, muss der Parteien-Senat nun eine mögliche unzulässige Parteispende prüfen. Der Senat hat nämlich bereits mehrmals entschieden, dass die Überlassung von Immobilien für ein “aus sachlich nicht zu rechtfertigenden Überlegungen reduziertes Entgelt” eine Parteispende darstellt. Und solche Parteispenden von Bund, Ländern und auch Gemeinden sind verboten. Sollte der Senat dem Rechnungshof Recht geben, droht der SPÖ eine Geldbuße und ein neuer, teurerer Mietvertrag. In der Löwelstraße eingemietet sind sowohl die Bundes-SPÖ (als Hauptmieterin) als auch die Wiener SPÖ.

Auch FPÖ droht Ungemach

Ebenfalls gemeldet hat der Rechnungshof zwei mögliche Ungereimtheiten in der Bilanz der FPÖ für das Jahr 2020. Auch hier geht es um unzulässige Spenden: Demnach hat der Freiheitliche Landtagsklub Oberösterreich Facebookwerbung für Klubobmann Herwig Mahr bezahlt, die teilweise allerdings keine Information über die Tätigkeit des Landtagsklubs enthalten haben. Daher wären die Kosten aus Sicht des Rechnungshofs von der Partei zu tragen gewesen. Im zweiten Fall geht es um die Zeitschrift “OÖ Informiert” des “Freiheitlichen Bildungswerks” in Oberösterreich. Weil diese Zeitung zwar für die Partei werbe, aber vom Bildungswerk bezahlt werde, vermutet der Rechnungshof auch hier eine unzulässige Spende.
(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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