Freitag, April 26, 2024

OStA-Leiter Fuchs schuldig gesprochen: 72.000 Euro Geldstrafe

72.000 Euro Geldstrafe

Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch in einem Prozess am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Innsbruck, 10. August 2022 |  Fuchs hatte sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss verantworten müssen. Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Bis zu drei Jahre Haft gedroht

Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine “Presse”-Redakteurin an den mittlerweile suspendierten Sektionsleiter Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs bestritt die Weitergabe. Dem Juristen hatten bis zu drei Jahre Haft gedroht.

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte er vor den Abgeordneten des Parlaments ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Pilnacek machte am Mittwoch in Innsbruck von seinem Zeugenrecht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

(bf/apa)

Titelbild: EXPA / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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22 Kommentare

  1. In welchem Rechtsstaat wäre es möglich, dass ein straffällig gewordener Jurist Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft bleibt. Hier wäre die Justizministerin gefordert, wenn sie vermeiden will, dass Österreich international noch irgendwie ernst genommen wird.

  2. Sollte dieses Urteil in Rechtskraft erwachsen, wäre die logische Konsequenz ein hernach eingeleitetes Disziplinarverfahren. Selbiges sieht Strafen bis zu einer möglichen Entlassung vor. Wird interessant sein zu verfolgen, wie der Dienstvorgesetzte von Fuchs agieren wird…
    Es sollte dringend heller werden!

    • Ich bin etwas zuversichtlicher diesbezüglich, seit die Prozesse stattfinden. Jede Richter:in weiß, dass es in die nächste Instanz geht. Niemand will sich selbst scha den. Ein Disziplinarverfahren wäre lange schon angebracht, geht aber dann auch in den Verwaltungsgerichtshof. Und da fürchte ich, dass eine definitive Verurteilung an einem Strafgericht notwendig sein wird, damit eine Entlassung kommt und hält. Denn was wird passieren, wenn Fuchs dann zurückkäme? Denen, die gegen ihn votiert haben (so empfindet er es sicher)? Immo sind noch alle sehr vorsichtig in der Justiz, halten sich bedeckt. Darum ist wichtig, dass viele Verfahren vor Gericht landen. Je mehr Verfahren, desto mehr Verurteilungen, desto eindeutiger am Ende die Erkenntnis. Es dauert bei den Reichen halt immer sehr lang, weil sie den finanziellen Atem haben, über Jahre und auch Jahrzehnte die Verfahren offen zu halten. Und u.U. zurückschlagen können.

      • Lieber plot_in, ich sehe den betreffenden Fall relativ emotionslos, da eine endgültige gerichtliche Entscheidung ja noch aussteht.
        Erst im Anschluss ist bei einer rechtskräftig erfolgten Verurteilung die Einleitung eines Disziplinarverfahrens möglich, vorher gilt die Unschuldsvermutung für den Beamten.

        Was unverständlich und auch juristisch äußerst seltsam anmutet, ist eine nicht erfolgte vorläufige Suspendierung des Fuchs. Allein durch die Schwere der Vorwürfe und der Tatsache der Anklageerhebung, wäre selbige notwendigerweise auszusprechen gewesen, da durch diese Tatsachen das Ansehen des Amtes schwer in Mitleidenschaft gezogen wird.

        Im Falle eines rechtskräftigen gerichtlichen Schuldspruches wird es interessant und genau zu verfolgen sein, welche Disziplinarstrafe, die auf dem in Rechtskraft ergangenen gerichtlichen Urteil aufbaut, (die dann vor dem VWGH beeinsprucht werden kann) von der Dienstbehörde des Fuchs ausgesprochen wird.
        Es muss immer heller werden!

        • Lieber Beobachter, die seinerzeitige Suspendierung von Fuchs wurde vom OGH aufgehoben.

          • Liebe Summa summarum, ja Sie haben Recht. Man verliert langsam den Überblick über suspendierungswerte Beamte in unserer Republik…
            Es muss immer heller werden!

      • >Jede Richter:in weiß, dass es in die nächste Instanz geht.

        Und?

        Ich erinnere daran, dass der OGH die Suspendierung von Fuchs aufgehoben hat.

        Was muss passieren, dass die Masse erkennt, dass Recht in Ö nicht existiert?

    • Lieber Beobachter, das System “Beamtenschaft” ist mit ein Grund für die Versumpfung Österreichs. Ich würde diese zu Unrecht privilegierte Position, die nur zu Korruption, Arbeitslethargie und parteipolitischer Hörigkeit führt, ab sofort auslaufen lassen – abschaffen geht leider nicht.

      • Liebe Summa summarum, ich gebe Ihnen nur in dem Sinne Recht, als uns langsam transparent wird, was das System Lüssel aus der Beamtenschaft gemacht hat. Eine politisch ausgewogene und nicht korrupte Beamtenschaft bildet das “Skelett” jedes funktionierenden Staates. Das faule und korrupte, von schwarzen Soldaten der Borgata unterwanderte System, hat die in ihrer Grundidee wichtige und notwendige verlängerte Hand der Politik schwer in Misskredit gebracht. Dass die Beamtenschaft nicht zuletzt durch ihre starken gewerkschaftlichen Vertretungen viele (auch nicht mehr zeitgemäße) Vorteile genießt, ist nicht von der Hand zu weisen…
        Es sollte auch hier heller werden!

        • Lieber Beobachter, das ursprüngliche Wesen der Beamtenschaft ist seit einigen Jahrzehnten leider nicht mehr im Bewusstsein der meisten dieser Damen-/und Herrschaften verankert. Sie genießen Privilegien, dienstlichen Schutz und können sich erlauben, was sie wollen, sie werden ihren Job nicht verlieren. Das ist das große Übel und begann leider schon vor Schüssel, er hat es allerdings auf eine Weise perfektioniert, da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Wenn man zb die Pandemie heranzieht, fällt es ganz krass auf: Beamten konnten ihre Dienstzeiten in öffentlichen Einrichtungen nach Lust und Laune legen, waren telefonisch nie erreichbar, erscheinen seit 2 Jahren überhaupt nicht mehr im Büro, da sie Masken ablehnen, bleiben sie gleich zu Hause, der Vorgesetzte sagt lediglich: “Ja, ich kann ihn nicht zwingen”, so feiern die Beamten fröhliche Urständ zu Hause zum Schaden der Dienstleistung für die Bevölkerung, und der politische “Weisenrat” spricht sie von jeder Verantwortung frei. Auch hier ist Österreich wieder mal Weltmeister.

    • Dass eine rk StGB Verurteilung einer O/StA/RichterIn nicht automatisch Jobverlust bedeutet, ist für dich also ok.
      Und da wunderst du dich über mangelndes “Licht”?

      >Wird interessant sein zu verfolgen, wie der Dienstvorgesetzte

      DIE Dienstvorgesetzte!

  3. Das – hier ein OStAleiter, der skandalöserweise nicht suspendiert wird – ist aber alles nur das Miniatürlispitzili! was die Justiz anbelangt!

    WO, WO, WO bitteschön bleibt der Aufschrei, dass Brandstetter und Pllnacek, abgewunken von 183 Unnöten, sog “Volksvertretung/Nationalrat” StAs auch zu RichterInnen erklärte???
    Zum Verständnis: Befindet einE StA es läge kein “Anfangsverdacht” vor, sodass gar nicht ermittelt wird !!! – wie kann man dann wissen, dass nix vorliegt?? Glaskugel? oder wie? – war’s das, dh: KEIN Rechtsmittel dagegen!! Dh, StA ist gleich “unabhängiges Gericht”.
    Natürlich auch nur in Ö möglich.

    Und generell wieder: In Ö existiert Recht nicht. Denn wenn die Justiz nicht will, hast Pech gehabt. Denn die Justiz ist die wahre Herrscherin in über Ö.

    Und Zadic ist eine Schande bis geht nicht mehr.

  4. Weiß jemand, ob Pilnacek mit oder ohne Bezüge suspendiert ist und wie bzw. wann die gesetzliche Grundlage dazu in Tirol geändert wurde?

    • >Weiß jemand, ob Pilnacek mit oder ohne Bezüge suspendiert ist
      Ja natürlich: Mit! Wo lebst denn du?
      Außerdem ist der sicher vor der Rückkehr ins JM, ist ja frei gesprochen worden.
      ME ist aktuell auch sonst nichts anhängig gegen diesen Unaussprechbaren.

      >in Tirol geändert wurde
      Was soll in >Tirol ?? geändert worden sein??

  5. Wirkliche Konsequenzen gibt es keine. Der Herr Fuchs darf weiter für die türkise Mafiaorganisation den Oberstaatsanwalt spielen und die Strafe wird aus der türkisen Kriegskasse bezahlt. Zuvor wird es aber die üblichen Einsprüche gegen das Urteil geben, bis alles verjährt ist.

    • >bis alles verjährt ist.
      Ist ein Verfahren anhängig gibts bzgl der angeklagten Tatbestände KEINE Verjährung mehr.

      Abgesehen davon: Genau das, nämlich die NICHT-Konsequenzen hat aus der ehemaligen Weltmacht ein unbedeutendes Landerl mit strengen Korruption-Odeur gemacht.

      Wie PP am Sonntag so richtig schrieb: Die hier Behörden – “unsere” waren das noch nie – werken ausschließlich zum Selbstzweck/schutz. Was nur geht, weil das Volk dumm betreffs seiner Rechte gehalten wird, bzw wenig Eigeninitiative betreffs diesen aufbringt. Aber wehe zB der berühmte Blumentopf knallt runter oÄ, dann ist das Erstaunen grenzenlos, wenn man sieht, dass Rechte beim Salzamt vorzutragen sind. Und die Justiz IHRE private Schutzarmee hat: die sog “AnwältInnen”.

  6. das wird ihm ziemlich am allerwertesten vorbeigehen, das zahlt der aus der portokasse, einbuchten wäre der richtige ort

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