U-Ausschuss:
Die ÖVP ist mit 70 Anträgen zum U-Ausschuss vor dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt.
Wien, 26. August 2022 | Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat 70 ÖVP-Anträge zum Untersuchungsausschuss entweder zurück- oder abgewiesen. Das teilte das Höchstgericht am Freitag mit.
Am Donnerstag hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sich mit den Anträgen beschäftigt, die ÖVP-Nationalratsabgeordnete zum laufenden ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss eingebracht hatte – Erstantragssteller: U-Ausschuss-Fraktions-Führer Andreas Hanger. 16 weitere Anträge werden noch behandelt werden. Diese wurden vor Kurzem eingebracht.
Keine Rechtsgrundlage und Datumsirrtum
Zwei Anträge sind als unzulässig zurückgewiesen worden. Sie haben die Auswertung und Vorlage von Chats zwischen Ex-Generalsekretär und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid und Personen mit Nähe zur SPÖ und FPÖ betroffen. Die ÖVP meinte in einem Antrag, es sei rechtswidrig, dass Justizministerin Alma Zadić diese nicht erhoben und geliefert hatte, der VfGH vermisste die Rechtsgrundlage dafür. Ein anderer Antrag bezog sich auf zwei „Verlangen vom 26.02.2022“ des U-Ausschusses bezüglich der Chats, die aber nicht existieren.
Kein Zusammenhang mit U-Ausschuss
Der VfGH hat außerdem ÖVP-Anträge abgewiesen, mit denen diese bewirken wollten, dass Dokumente zu Postenbesetzungen und Vergaben aus grünen Ministerien an den U-Ausschuss geliefert werden. Der U-Ausschuss hatte im Juli beschlossen, dass solche Akten in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen. Der trägt immerhin den Namen „ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss“. Der Verfassungsgerichtshof schrieb in seiner Aussendung ebenfalls: „Ein Zusammenhang zwischen den verlangten Dokumenten mit dem Gegenstand des U-Ausschusses ist nämlich nicht offenkundig.“
Die ÖVP-Abgeordneten hätten begründen müssen, wieso die Akten nun doch geliefert werden sollten. „Die pauschale Behauptung, dass es auch in nicht ÖVP-geführten Ressorts zu Begünstigungen von mit der ÖVP verbundenen Personen gekommen sein könnte, genügt nicht“, so das Höchstgericht.
Hanger: “Entscheidung grundsätzlich positiv”
Auf ZackZack-Anfrage sagte Andreas Hanger, man nehme das Urteil zur Kenntnis und sehe es grundsätzlich positiv. Im Ibiza-Untersuchungsausschuss habe der VfGH geurteilt, alles, was abstrakt relevant für den Ausschuss sei, sei zu liefern. Hanger interpretiert die aktuelle Entscheidungen als Abkehr von dieser Ansicht. Er erwartet sich, dass künftig ergänzenden Beweisanforderungen weniger häufig stattgegeben wird als bisher.
UPDATE: Um 16.33 Uhr wurde der Artikel um das Statement Hangers ergänzt.
(pma)
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