Causa Prikraf:
Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache war im August 2021 nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben, es seien nicht alle Beweisergebnisse berücksichtigt worden.
30. August 2022 | Der frühere Vizekanzler und Ibiza-Darsteller Heinz-Christian Strache kann aufatmen: Das OLG Wien hat seine Verurteilung in der Causa rund um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgehoben. Jetzt geht der ganze Prozess von vorne los.
Im August 2021 war der ehemalige Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der Mitangeklagte Walter Grubmüller, Eigentümer der Privatklinik Währing, war zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte ihnen Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing vorgeworfen. Denn Grubmüller hatte an einen FPÖ-nahen Verein 2016 und 2017 zusammen 12.000 Euro gespendet – und als die FPÖ dann in die Regierung kam, wurde mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 die Privatklinik Währung in den Prikraf aufgenommen.
OLG: Urteil nicht ausreichend begründet
Aus Sicht der damals zuständigen Richterin war, wie sie bei der Urteilsverkündung am 27. August 2021 gesagt hatte, “der Zusammenhang, der Konnex zweifelsfrei, wirklich zweifelsfrei gegeben”. Das Oberlandesgericht (OLG) erachtete nun allerdings die Begründung der Verurteilung für mangelhaft. Das Erstgericht habe nicht alle Beweisergebnisse ausreichend gewürdigt, um ableiten zu können, dass die Gesetzesänderung nur wegen der Spenden vorgeschlagen worden sei.
Deshalb hat das OLG das Prikraf-Urteil nun aufgehoben, wie die “Kronen Zeitung” zuerst berichtete. Das heißt aber keineswegs, dass Strache nun freigesprochen ist, sondern es muss in einer neuerlichen Hauptverhandlung am Wiener Straflandesgericht über die Anklage verhandelt und entschieden werden.
Abwarten beim zweiten Bestechungs-Verfahren
Noch nicht rechtskräftig ist der Freispruch “im Zweifel” im zweiten Bestechungs-Verfahren gegen Strache. Strache und der Unternehmer Siegfried Stieglitz waren am 29. Juli “im Zweifel” von dem Vorwurf freigesprochen worden, Strache habe Stieglitz im Austausch gegen Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten bei der österreichischen Infrastrukturgesellschaft Asfinag verschafft. Aus Sicht des Erstgerichts war für eine Verurteilung nicht ausreichend bewiesen, dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Berufung angemeldet. Diese muss sie binnen vier Wochen schriftlich ausführen, sobald die schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegt. Der Angeklagte “antwortet” darauf in einer Berufungsverantwortung, dann wird der Akt dem zuständigen Oberlandesgericht Wien vorgelegt. Dort rechnet man im Herbst damit.
(apa/sm)
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