Mittwoch, September 11, 2024

OMV-Sonderprüfung: »Kein einklagbares Fehlverhalten« bei Seele

OMV-Sonderprüfung:

Die Sonderprüfung der OMV zu Rainer Seeles Zeit als Unternehmens-Chef hat zwar kein klagbares Verhalten ergeben, wie nun bekannt wurde. Die Entlastung durch Aktionäre ist ihm aber noch nicht sicher, die hätten sich “mehr Moral” erwartet.

Wien, 08. September 2022 | Die vom OMV-Aufsichtsrat beauftragte Sonderprüfung gegen den Ex-OMV-Chef Rainer Seele ist nun abgeschlossen und hat nach Angaben des Kontrollgremiums kein “einklagbares Fehlverhalten” ergeben. Man werde aus diesem Grund keine Schadenersatzklage einbringen und der Hauptversammlung die Entlastung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden vorschlagen, ging aus einer Mitteilung der OMV vom Mittwochabend hervor. Der Interessenverband der Aktionäre (IVA) möchte sich allerdings noch nicht auf die Entlastung festlegen, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Seele war im Juni von der OMV-Hauptversammlung mehrheitlich das Misstrauen ausgesprochen worden. Im Raum und zuletzt zur Prüfung standen “mögliche Pflichtverletzungen” unter anderem im Zusammenhang mit der Änderung von Gaslieferverträgen mit Gazprom Export sowie dem Abschluss eines Sponsoringvertrags mit dem Fußballverein Zenit St. Petersburg im Jahr 2018. Außerdem wurde der Abschluss einer Nebenvereinbarung mit einer OMV-Führungskraft untersucht.

„Abweichungen von Vorgaben“

Bezüglich der Gaslieferverträge habe der ehemalige CEO “im Rahmen seiner Ermächtigungen” gehandelt, so der Befund jener Rechtsanwaltskanzleien, die mit der Prüfung beauftragt wurden. Im Zuge der Untersuchung hätten sich jedoch “Hinweise auf Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben” beim Abschluss der Nebenvereinbarung sowie den Sponsoringverträgen ergeben.

Dennoch sei davon auszugehen, dass beide Vereinbarungen rechtswirksam abgeschlossen wurden, hieß es von den Rechtsexperten laut Mitteilung. “Trotz festgestellter Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben ist es zu keinem einklagbaren Fehlverhalten des Ex-Vorstandsvorsitzenden gekommen”, sagte Rechtsanwalt Johannes Zink von der Kanzlei hba. Die Prüfergebnisse hätten aber “auch einen nachlässigen Umgang des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in der Auslegung der strengen Compliance- und Verhaltensregeln der OMV” ergeben, wurde OMV-Aufsichtsratsvorsitzender Mark Garret in einer Mitteilung des Aufsichtsrats zitiert. Derartiges Verhalten habe in der OMV keinen Platz, die internen Regeln seien dahingehend verschärft worden, dass strategisch bedeutsame Verträge eine formale Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern.

Entlastung möglich, aber nicht fix

Einer Entlastung der ehemaligen Führungskraft durch die Hauptversammlung stehe nichts entgegen, so Rechtsanwalt Zink. Der Aufsichtsrat will dieser Empfehlung “nach ausführlicher Diskussion” auch folgen. “Wir haben die Vorwürfe sehr ernst genommen und eine externe Untersuchung beauftragt. Der Aufsichtsrat folgt daher der Empfehlung der Rechtsexperten und wird aus aktueller Sicht keine Klage beauftragen und der kommenden Hauptversammlung die Entlastung des Ex-Vorstandsvorsitzenden vorschlagen”, so Garret.

Der IVA hingegen übt sich mit Blick auf eine mögliche Entlastung von Seele in Zurückhaltung. “Wir behalten uns eine finale Entlastungsentscheidung der Causa Seele vor, insbesondere, bis der parlamentarische Untersuchungsausschuss das Thema OMV abgeschlossen hat”, so IVA-Vorstand Florian Beckermann in einer Aussendung am Donnerstag. “Für ein Millionenhonorar kann man etwas mehr Moral erwarten”, möge auch kein juristisches Fehlverhalten vorliegen.

(apa/red)

Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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