Samstag, April 27, 2024

Femizid in Tirol: Lebenslang für Ehemann

Femizid in Tirol:

Nach dem Mord an seiner Ehefrau im November 2021 ist ein 60-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck zu lebenslanger Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden.

Innsbruck, 14. September 2022 | Ein 60-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen des Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er hatte im November 2021 im Zuge eines Streits mit seiner 50-jährigen Frau in der gemeinsamen Wohnung in Innsbruck zu einem Küchenmesser gegriffen und diese unter anderem mit mehreren Messerstichen getötet. Der Angeklagte gestand die Tat bei seiner Einvernahme. Zu Prozessbeginn bekannte er sich erneut schuldig. Der Mann war, das ging aus zwei Zeugenbefragungen und einem Gutachten hervor, zurechnungsfähig.

Mord nach Streit

Der Streit zwischen den beiden Eheleuten sei entflammt, als ihn seine Frau in der Früh zum Essen einer Suppe zwingen wollte, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Zudem habe sie etwa schlecht über seine Tochter aus seiner früheren Ehe gesprochen, so der 60-Jährige. Er habe schließlich “die Kontrolle verloren, ein Messer in der Küche geholt und dann zugestochen”. Die 50-Jährige wies laut Obduktionsbericht Stichverletzungen im Rücken sowie Abwehrverletzungen an den Armen auf. Für den Kontrollverlust könne zudem seine Depression mitverantwortlich sein, strich der wegen Mordes angeklagte Mann heraus.

Im Anschluss sei er “spazieren gegangen”, gab er an. “Danach bin ich zu meinem Nachbarn gegangen, habe gesagt, dass ich meine Frau getötet habe und dass er die Polizei rufen soll”, so der Angeklagte. Damit blieb er bei der Schilderung von seiner Einvernahme im November.

Staatsanwältin: „Äußerste Brutalität“

Die Staatsanwältin hatte zuvor davon gesprochen, dass kein Zweifel an einem “vorsätzlichen Mord” bestehe. Er habe mit “äußerster Brutalität” agiert und 16 Mal zugestochen, so die öffentliche Anklägerin. Der Verteidiger wiederum brachte ins Spiel, dass man es womöglich auch mit “Totschlag” zu tun haben könnte. Es gelte beim geistigen Zustand und bei den Beweggründen des Angeklagten ganz genau hinzusehen.

Laut Gutachter Reinhard Haller war der Mann zum Tatzeitpunkt jedenfalls zurechnungsfähig. “Natürlich waren Affekte im Spiel, aber nicht so starke, dass er nicht auch anders hätte handeln können”, sagte der Psychiater. Die Tat habe außerdem nicht nur Sekunden, sondern wohl rund zwei Minuten gedauert, was einen einmaligen, heftigen Affekt ausschließe, so der Sachverständige. Der Angeklagte falle zudem auch nicht in die Kategorie eines “geistig abnormen Rechtsbrechers”.

Emotionen und Depression kein Milderungsgrund

Auch die Zeugen, zwei Polizisten, stützten die Grundzüge dieses Gutachten vor dem Geschworenengericht. Der Täter sei vor der Festnahme zwar unruhig gewesen, habe aber gewusst, wo er sich befinde und was gerade geschehen sei. Dem schloss sich auch die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer an. “Es war vorsätzlicher Mord, weil es der Angeklagte beim Tatzeitpunkt für möglich hielt, dass seine Frau getötet werden könnte”, so die öffentliche Anklägerin.

Emotionen und Depressionen seien dabei kein Milderungsgrund: “Jeder Täter handelt mit Emotionen”. Der Verteidiger wiederum bat die Geschworenen, bei ihren Beratungen mitzudenken, dass der Angeklagte sowohl depressiv war als auch in seinem Leben viel durchstehen musste. “Irgendwann reißt da etwas”, meinte er und bat die Lebensgeschichte und Erlebnisse des Angeklagten in das Urteil mit einfließen zu lassen. Die Geschworenen zogen sich noch vor Mittag zur Beratung zurück und fällten ihr Urteil einstimmig.

2022 bereits 25 mutmaßliche Femizide

Laut Aufzeichnungen der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) gab es dieses Jahr bereits 25 mutmaßliche Femizide. 2021 zählten die AÖF bis Jahresende 31 Frauenmorde. Femizide sind Tötungen von Frauen durch Männer aufgrund ihres Geschlechts, oder weil sie gegen die traditionellen Rollenvorstellungen verstoßen, die Frauen zugeschrieben werden. Sie zählen zu den Hassverbrechen. Täter sind meist (Ex-)Partner, Bekannte oder Familienmitglieder der Frauen.

Hilfenummern

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Hilfe und Informationen unter:

Anlaufstellen für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen, Beratung in Krisen sowie zur Prävention und Beendigung von Gewalt in der Familie:

Telefon-, E-Mail- und Chat-Beratung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder Krisenzeiten:

Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige gibt es unter www.suizid-praevention.gv.at

(red/apa)

Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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