Montag, April 29, 2024

3,5 Jahre Haft: Gegen Kopf »wie Fußball« getreten

3,5 Jahre Haft:

Weil er im Mai völlig grundlos einen Passanten zuerst niedergeschlagen und ihm dann mit dem Fuß zwei Mal mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben soll, ist am Montag ein mittlerweile 19-Jähriger am Wiener Straflandesgericht wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden.

Wien, 10. Oktober 2022 | Zeugen beschrieben die Tritte als so heftig, “wie wenn er gegen einen Fußball getreten” hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bekannte sich des angeklagten Mordversuchs nicht schuldig. “Ich hatte nicht vor, ihn zu töten”, meinte der junge Mann. “Ich gestehe, dass ich ihn verletzt habe. Aber ich hatte nicht den Gedanken, ihn zu töten.” Die Geschworenen verneinten schlussendlich die Frage nach dem Mordversuch und bejahten einstimmig die Eventualfrage nach der absichtlich schwereren Körperverletzung.

Der damals 18-Jährige war am 2. Mai in den Gastgarten eines Asia-Lokals auf der Meidlinger Hauptstraße gekommen. Laut Staatsanwalt hätte der Beschuldigte da schon eine aggressive Grundstimmung gehabt. Bereits seine Begleitung – eine Frau mit ihrem Kind, die nie ausgeforscht werden konnten – beruhigte den jungen Mann immer wieder. “Aus nicht nachvollziehbarem Grund” habe er dann einen Passanten, der zufällig gerade von der Bank an dem Schanigarten vorbeikam, angestänkert. Der Angeklagte behauptete, der damals 53-Jährige hätte ihn beobachtet, da hätte er ihn “nicht so höflich” angesprochen. Was genau er gesagt hat, will die Schwurgerichtsvorsitzende Martina Frank wissen. “Verpiss dich von hier”, meinte der Angeklagte, der während dieser Aussage schon bedrohlich auf den Kontrahenten zuging.

“Als würde er auf einen Fußball treten”

Als der Ältere drohte, die Polizei zu holen, rastete der Beschuldigte völlig aus. Zunächst versetzte er dem 53-Jährigen eine Ohrfeige. Als sich dieser wehrte, setzte es als Draufgabe noch einen Faustschlag, der den Mann zu Boden brachte. Zu diesem Zeitpunkt war der 53-Jährige zum Teil ohnmächtig, hatte sich den Kopf angeschlagen und einen komplizierten Bruch des rechten Sprunggelenks erlitten.

Obwohl der Mann hier bereits “hilf- und regungslos” daliegt, “genügte dies dem Angeklagten nicht”, meinte der Staatsanwalt. Eine 31-jährige Zeugin, die mit einem Arbeitskollegen dort essen war und vor dessen Tisch das Opfer zu liegen kam, berichtete, dass der junge Mann zwei Mal “fest, sehr stark” hingetreten habe. “Als würde er auf einen Fußball treten”, sagte die Frau. Die zwei Tritte habe sie deutlich gesehen. Neben massiven Prellungen am Kopf hatte der Mann auch einen verschobenen Bruch des rechten Jochbogens erlitten und eine Zahnplombe verloren.

“Leider habe ich ihm dann den Fußtritt gegeben”, meinte der Beschuldigte. Es sei jedoch nur einer gewesen und “nicht mit voller Kraft”. Er habe auch von selbst mit den Tritten aufgehört, meinte der junge Mann, was die Zeugin in Abrede stellte. Die 31-Jährige berichtete, den Burschen von dem Älteren weggestoßen zu haben. “Ich will nicht wissen, was passiert wäre, wenn wir nicht da gewesen wären”, meinte die Frau. Denn der damals 18-Jährige habe “für einen weiteren Tritt schon ausgeholt”.

Der 53-Jährige konnte sich an die Schläge nicht mehr erinnern. Er weiß nur noch, dass er an dem Schanigarten vorbei ging und sich von jemandem angesprochen fühlte. “Ab da weiß ich nichts mehr”, meinte der Mann. “Von dem Tag fehlt mir sehr viel.” Aber er bekommt Panikattacken, wenn ihm jemand zu nahe komme. “Ich hab’ jederzeit das Gefühl, dass was passiert.” Es sei ihm den ganzen Sommer nicht ein einziges Mal möglich gewesen, alleine einkaufen zu gehen. Dem Mann wurden 7.370 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.

(bf/apa)

Titelbild: Christopher Glanzl

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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1 Kommentar

  1. Milde für den Täter
    Das wird noch interessant, wird die Staatsanwaltschaft noch auf Foul Elfmeter, Mordversuch, entscheiden? Oder bleibt es beim Freistoß für den ( Stürmer ) Täter?

    Obwohl wir Österreicher angesichts unserer Regierung in einer Dauer-Ausnahmesituation sind, würde uns das als Strafmilderungsgrund niemals zugestanden werden!

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