Was das für ihn bedeuten würde
Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid strebt eine Rolle als Kronzeuge in mehreren Verfahren gegen Sebastian Kurz und dessen Vertraute an. Was das für ihn heißen würde:
Wien, 19. Oktober 2022 | Thomas Schmid will Kronzeuge werden. Ob der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium tatsächlich Kronzeuge werden kann, bleibt dabei vorerst noch unklar.
Entlastung für Kronzeugen
Grundsätzlich gilt, dass Kronzeuge nur jemand werden kann, gegen den in einem komplexen Verfahren selbst ermittelt wird. Ein Kronzeuge erhofft sich dadurch Straffreiheit. Das heißt, dass die Staatsanwalt eine sogenannte „Rechtswohltat“ anwendet. Wohltuend selbstverständlich für den Kronzeugen, nicht jedoch für diejenigen, die er belastet. Sollte Thomas Schmid in diesem Fall hilfreich für die Ermittlungen sein und weiterführende Informationen anbieten, könnte auf eine Anklage gegen ihn selbst verzichtet werden.
Nicht ohne Konsequenzen
Ganz ohne Strafe kommt aber auch ein Kronzeuge nicht davon. Das geht aus dem “Handbuch zur Kronzeugenregelung” des Justizministeriums hervor. Die Staatsanwaltschaft kann zwar von weiterer Verfolgung absehen, legt dem Kronzeugen bei erfolgreicher Prüfung seines Kronzeugenstatus jedoch ein sogenanntes „Diversionsanbot“. Dieses sieht vor, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Es kann aber dennoch zu gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe verpflichten.
Des weiteren verpflichtet sich ein Kronzeuge, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten und die Aussage im Fall eines Prozesses nicht zu verweigern. Sollte der Kronzeuge in den Augen der Staatsanwaltschaft die Kronzeugenregelung verletzen, kann er jederzeit wieder von der Justiz verfolgt werden. Für Thomas Schmid, der Beschuldigter ist, könnte das ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
(dp)
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