Mittwoch, September 11, 2024

Wieso Thomas Schmid bisher nicht in den ÖVP-U-Ausschuss kam

Mehrmals wurde Thomas Schmid in den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss geladen. Immer sagte er ab. Aus den Akten ist ersichtlich warum er bisher nicht erschien.

 

Wien, 25. Oktober 2022 | Thomas Schmid fasste im August 2022 eine Beugestrafe wegen Nichterscheinens vor dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss. Das Bundesverwaltungsgericht verhängte eine Strafe in Höhe von 6.000 Euro. Schmid war mehreren Ladungen ferngeblieben. Er begründete sein Nichterscheinen damit, dass er im Ausland lebe.

Karners Zaudern

Es entbrannte eine Diskussion über eine Vorführung des Ex-ÖBAG-Chefs. Innenminister Karner gab nach langem Hin und Her schließlich der Landespolizeidirektion Wien den Auftrag, Schmid in Gewahrsam zu nehmen, sobald er österreichischen Boden betrete. Um ihn tatsächlich dann auch dem U-Ausschuss vorzuführen, müssten ihn die Behörden in einem kurzen Zeitfenster rund um den Befragungstag festhalten – alles andere wäre rechtlich unverhältnismäßig.

Am 3. November wird Schmid nun doch in den U-Ausschuss kommen, kündigt er jedenfalls an. Vergangene Woche wurde bekannt, dass Schmid seit Juni 15 mal bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat und den Kronzeugenstatus anpeile. Schmid belastete in seiner Aussage hochrangige ÖVPler und Unternehmer.

Was die Akten über das Nichterscheinen verraten

Doch wieso blieb Schmid bisher dem Untersuchungsausschuss fern? Dazu gibt seine Einvernahme bei der WKStA Einblick.

Mehrmals merkten die Ermittler nämlich an, dass Schmid mit dem Untersuchungsausschuss in Kontakt treten solle. Insbesondere eine Festhaltung durch die Polizei, die sich in Graz, wo die Vernehmungen der WKStA geheim stattfanden, im selben Gebäude befindet, hätte weitere Ermittlungsschritte gefährden können. Etwaige Ermittlungsschritte gegen neue Verdächtige (Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, etc.) aufgrund der Aussagen Schmids wären so möglicherweise an die Öffentlichkeit gelangt. Zu diesem Zeitpunkt gingen die breite Öffentlichkeit und auch Innenministerium davon aus, dass Schmid sich im Ausland befinde.

Ermittler plädieren mehrmals an Anwalt

Die Korruptionsermittler merkten an, dass eine Festhaltung „nach den bisherigen Erfahrungen unmittelbar darauf einer breiten Öffentlichkeit und somit auch den weiteren Beschuldigten medial bekannt“ werden würde. Auch deswegen teilte man Schmids Anwalt am 15. September zum wiederholten Male mit, dass man nach einer Lösung suchen solle.

Schmids Anwalt erwiderte allerdings am 19. September der WKStA, dass sein Mandant sich nicht mit dem Untersuchungsausschuss in Verbindung gesetzt hätte. Denn Schmid war der Ansicht, dass sich auch, wenn er mit dem Untersuchungsausschuss einen Termin ausmachen würde, an dem Vorführbefehl durch das Innenministerium nichts ändern würde. Die WKStA antwortete, dass sie „diese Ansicht nicht teilt, aber zur Kenntnis nimmt.“

(bf)

Titelbild: HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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