Montag, September 9, 2024

Schmid kassiert im U-Ausschuss wiederholt Antrag auf Beugestrafe

Thomas Schmid ist endlich als Auskunftsperson im U-Ausschuss. Jetzt will er dort nicht aussagen. Er muss aber, hält Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ) fest. 

Wien, 03. November 2022 | Eigentlich war zumindest die Opposition im Vorfeld davon ausgegangen, dass Thomas Schmid im U-Ausschuss reden würde und zwar zu jenen Themen, über die er bereits mit der WKStA gesprochen hatte.

Doch Thomas Schmid sorgte gleich zu Beginn seiner Befragung im U-Ausschuss am Donnerstag für eine Überraschung: “Ich werde keinerlei Fragen beantworten”, sagte er, gleich nachdem er sich entschuldigt hatte, dass er bisher nicht im U-Ausschuss erschienen war.

Irritation wegen Schmids Begründung

Er begründete das mit rechtlichen Ausführungen und einem Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs von Oktober. Nach Schmids Interpretation dürfe eine Auskunftsperson auch dann die Aussage verweigern, wenn er sie bereits vor den Behörden ausgesagt hat. Seine Aussage bei der WKStA sei noch nicht abgeschlossen, es gäbe also eigentlich keine Aussage und er setze sich damit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung beim Beantworten von Fragen aus. Er werde also vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Das sorgte für irritierte Blicke zwischen Neos-Fraktionsführern Stephanie Krisper und Grünen-Fraktionsführerin Nina Tomaselli. Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ) wies Schmid darauf hin, dass der Ausschuss zu entscheiden habe, ob er antworten müsse und unterbrach die Sitzung zu einer Besprechung.

Vorsitzende: Fragen wie immer einzeln geprüft

Das Ergebnis: Es wird – wie es die Ausschussordnung vorsieht – bei jeder einzelnen Frage geprüft werden, ob Schmid sich bei dieser entschlagen dürfe. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl und Doris Bures erklärten: Nachdem bereits eine strafgerichtliche Verfolgung von Schmid erfolgt sei, könne Schmid sich nicht mit seiner Begründung entschlagen, da er sich beim Beantworten der Fragen zu Themen, zu denen er bereits ausgesagt hat, nicht einer neuerlichen strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würde. Das sei nur eine Gefahr bei Fragen zu Themen, zu denen er noch nicht ausgesagt habe.

Schmid bleibt stur: Anträge auf Beugestrafe

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl begann also mit der ersten Frage: “Was verstehen Sie unter dem Beinschab-Tool und wo hat das seinen Ursprung genommen?” Schmid blieb dabei, er werde keine Fragen beantworten: “Ich tue das auch dann nicht, wenn sie hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten.”

Doris Bures wies ihn daraufhin, dass er seine Gründe glaubhafter machen müsse, ansonsten könne eine Beugestrafe verhängt werden. Doch auch das ließ Schmid unbeeindruckt, was zu einer erneuten Unterbrechung der Sitzung und einer Beratung führte.

Am Ende dieser Besprechung verkündete Bures: “Die Verweigerung der Aussage durch Schmid ist nicht gerechtfertigt. Schmid ist zur Aussage verpflichtet.”

Der Verfahrensrichter sagte schließlich, er wird einen Antrag auf eine Beugestrafe stellen. Bures stimmte dem Antrag zu. Die Strafdrohung liegt zwischen 500 und 5000 Euro, bei Wiederholung bis zu 10.000 Euro. Doch bei diesem ersten Antrag blieb es nicht. Am Vormittag wurde ein Antrag auf Beugestrafe mehrmals wiederholt.

(sm)

Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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