Paukenschlag: Die ÖVP unter Sebastian Kurz soll laut Rechnungshof die Wahlkampfkosten 2019 überschritten haben. Der damalige Generalsekretär: Karl Nehammer.
Wien, 12. Dezember 2022 | Am Montag meldete sich der Rechnungshof zu Wort. Die ÖVP soll die Wahlkampfkosten-Obergrenze von sieben Millionen Euro 2019 überschritten haben. Der Rechnungshof erstattete nach der abgeschlossenen Wirtschaftsprüfung Mitteilung beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat.
ÖVP korrigierte eine Million Euro nach oben
Nach der Nationalratswahl 2019 erklärte die ÖVP, damals noch unter Sebastian Kurz und Generalssekretär Karl Nehammer, mehrmals, dass die Wahlkampfkostengrenze eingehalten wurde. Dem Rechnungshof teilte die ÖVP mit, dass sie die Ausgaben auf 5,602.512,40 Euro bezifferten. Erst im Zuge der Rechnungshof-Prüfung habe die ÖVP die Ausgaben um eine weitere Million nach oben korrigiert.
Der Rechnungshof hält in einer Stellungnahme „kritisch fest, dass die ÖVP ihm gegenüber im Stellungnahme-Verfahren zum Rechenschaftsbericht 2019 deutlich niedrigere Zahlen mitgeteilt hat. Der Rechnungshof erwartet sich, dass in einem Verfahren zu einem Rechenschaftsbericht umfassende und aussagekräftige Angaben gemacht werden – und nicht erst im Zuge einer Prüfungshandlung.“
Die ÖVP begründete die nachträgliche Änderung, damit, dass Unterlagen aufgrund der Löschung von E-Mails nach einem Angriff auf die EDV-Infrastruktur noch fehlten. Einige Landesorganisationen mussten mehrfach Nachfristen anfordern.
Rechnungshof geht von mehr als erlaubten sieben Millionen Euro aus
Der Rechnungshof rechnet allerdings weitere Ausgaben der ÖVP als Wahlkampfkosten zu. Die „Berg-Auf-Tour“ mit Sebastian Kurz, die Beschäftigung ehemaliger Kabinettsmitarbeiter für Wahlkampfprämien und Leistungszulagen seien als Wahlwerbungsausgaben zuzurechnen. Nach Durchsicht der Wirtschaftsprüfer würden somit weitere 888.000 Euro hinzu kommen. Damit hätte die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze 2019 um zumindest 525.000 Euro überschritten. Die ÖVP wies das in einer ersten Stellungnahme zurück und betonte, bei dieser Summe – die der Wirtschaftsprüfer nicht abschließend beurteilt habe – handle es sich nicht um Wahlwerbungskosten.
Die Entscheidung liegt nun beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt (UPTS). Der Senat hat die ÖVP bereits dreimal wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze bestraft. In Summe hat die ÖVP dafür 1,2 Mio. Euro Geldbuße bezahlt: Bei der Nationalratswahl 2013 hatte die ÖVP die 7-Millionen-Euro-Grenze um mehr als vier Millionen Euro überschritten, bei der niederösterreichischen Landtagswahl im selben Jahr um fast zwei Mio. Euro und bei der Nationalratswahl 2017 hatte die ÖVP schließlich um fast sechs Millionen Euro zu viel ausgegeben. Die FPÖ lag damals 3,7 Mio. Euro über der Grenze, die SPÖ knapp 400.000.
(bf)
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