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Medien: Nehammer wollte »aus innenpolitischen Gründen« abschieben

Vertrauliche Dokumente sollen zeigen, dass Karl Nehammer als Innenminister 2021 bei seinem deutschen Amtskollegen einen Abschiebeflieger nach Kabul chartern wollte. Die ÖVP fürchtete eine “erstarkende FPÖ”.

Wien, 14. Dezember 2022 | Der frühere deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) wollte seinem früheren Amtskollegen, dem heutigen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), 2021 helfen, “aus innenpolitischen Gründen” einen Abschiebeflieger mit Afghanen nach Kabul zu chartern. Die Aktion sei in letzter Sekunde gestoppt worden. Der frühere deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) wollte seinem früheren Amtskollegen, dem heutigen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), 2021 helfen, “aus innenpolitischen Gründen” einen Abschiebeflieger mit Afghanen nach Kabul zu chartern. Die Aktion sei in letzter Sekunde gestoppt worden, berichteten der “Falter” und deutsche Medien am Dienstag online. Hintergrund war demnach der Mord an einer 13-Jährigen in Wien − begangen durch drei Afghanen.

Bewusste Provokation der Grünen in Kauf genommen

Der “Falter”, WDR, NDR und “Süddeutsche Zeitung” berufen sich auf vertrauliche Dokumente, Depeschen, E-Mails, Botschaftsberichte und Korrespondenzen der deutschen Bundesregierung. So heißt es laut “Falter” in einem Bericht der deutschen Botschaft in Wien, man habe Anfang August 2021, als Kabul schon längst unter Beschuss der Taliban war, “aus einem ÖVP-geführten Ressort” gehört, “dass an eine demonstrative Abschiebung einer größeren Zahl von Afghanen per Charter Flug gedacht werde, wobei damals eine Provokation des grünen Koalitionspartners wohl bewusst in Kauf genommen werden sollte”. Nach dem Mord an der 13-Jährigen Niederösterreicherin habe sich die Regierung in Wien unter enormem Druck gefühlt.

ÖVP fürchtete “erstarkende FPÖ”

“AUT (Österreich, Anm.) braucht aus innenpolitischen Gründen Abschiebungen”, heißt es laut “Falter” in den Akten. Die ÖVP fürchte eine “erstarkende FPÖ”, die ihr nur einen “engen politischen Spielraum” lasse, habe die deutsche Botschaft in Wien nach Berlin gemeldet. Aus “innenpolitischen Gründen” wolle Österreich Afghanen abschieben, heißt es auch in einem Artikel der deutschen tagesschau”.

Der deutsch-österreichische Abschiebeflug hätte am 3. August 2021 um 21.30 von München starten sollen, heißt es den Berichten zufolge weiters. An Bord waren demnach mehrere Straftäter – verurteilt zum Beispiel wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Belästigung, Volksverhetzung, Diebstahl mit Waffen, Drogenmissbrauch -, aber nicht ausnahmslos “schwere Straftäter”, wie es die afghanische Regierung verlangt habe. Zwei Afghanen aus Wien hätten gefehlt, einer davon R.A., dessen Abschiebung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestoppt habe, so der “Falter”. Und das Flüchtlingsministerium in Kabul habe sein Veto eingelegt. Kurz darauf fiel Kabul in die Hände der Taliban.

Nehammer: War kein Geheimnis

Nehammer erklärte in einer Stellungnahme auf Anfrage der APA zu den Vorwürfen: “Österreich hat von Beginn an klargestellt, dass Rückführungen nach Afghanistan so lange stattfinden werden, solange es rechtlich möglich ist. Das war kein Geheimnis und ist unzähligen öffentlichen Statements zu entnehmen.”

Aus dem Innenministerium hieß es in einer Stellungnahme: “Festgehalten wird, dass Österreich stets betont hat, dass solange Rückführungen nach Afghanistan möglich sind, diese auch durchgeführt werden.” Seitens Österreichs sollten mit dem Charterflug alleinstehende Männer nach Afghanistan rücküberstellt werden. “Am Abend vor dem Charter erhielt Deutschland von Afghanistan die überraschende Information, dass seitens Afghanistans nun doch kein gemeinsamer Charter mit Deutschland akzeptiert wird, weshalb Deutschland uns informierte, dass die Beteiligung Österreichs nicht möglich ist.”

Am Wiener Landesgericht ist Anfang Dezember der Prozess rund um den gewaltsamen Tod der 13-Jährigen in einer Wohnung in Wien-Donaustadt mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Der 24-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes und die beiden anderen wegen Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen. Zudem wurden alle drei der Vergewaltigung schuldig erkannt. Alle drei müssen demnach für lange Zeit in Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

(bf/apa)

Titelbild: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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19 Kommentare

  1. Was soll man über den Karli noch sagen?
    Als Bundeskanzler einfach unfähig.
    Punkt.

    • und als Innenminister nicht zu vergessen ! ( Anschläge Wien ! ) und als Generalsekretär der ÖVP ( Wahlkampfkosten ) und als Ehemann ( CobraLibre ) …………..

    • Nach dem erzwungenen Abgang des verlogenen gaysalbten Scheisshaufens, schien Nehammer etwas(!) an Sympathie gewonnen zu haben.
      Durch Aktionen wie die Reise zum Irren im Kreml und das Verteidigen des Vetos gg Rumänien und Bulgarien jedoch, hat er für mich wieder den Rang eines cuzão ganz leicht wiedererlangt.

      Für die, die es genau wissen wollen:
      Cuzão é o superlativo de cu.
      Riesenarsch kann man auch einsetzen.
      Saúde!

  2. ist irgendjemand überrascht über diese vorgangsweise?

    und der herr karl und die seinen machen das ja andauernd.
    das schengen-veto fällt in die gleiche kategorie.

    diese övp ist nur noch verachtenswert.

  3. Man kann von der DDR 2.0 lernen. Nach einem Mord einfach medienwirksame Hausdurchsuchungen und Verhaftungen von Pensionisten durchführen, denen man Umsturzfantasien vorwerfen kann. Das lenkt ab und freut die Medienblase.

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