Airbnb verliert Klage
Airbnb muss Inserate für die Vermietung von Gemeindewohnungen der Stadt Wien offline nehmen. Das hat der Oberste Gerichtshof nun endgültig entschieden.
Wien 16. Dezember 2022 | 220.000 Wiener Gemeindewohnungen wollte die Stadt Wien auf der Plattform Airbnb für die Vermietung sperren lassen. Gemeindewohnungen dort anzubieten ist verboten. Dennoch seien immer wieder Inserate für die Vermietung von Gemeindewohnungen auf der Kurzzeitvermietungsplattform aufgetaucht.
Seit dem Sommer 2020 wurde deswegen gestritten. Die Stadt Wien war mit einer Klage gegen Airbnb vor das Handelsgericht Wien gegangen. Jetzt ist in letzter Instanz fix: Airbnb muss dafür sorgen, dass keine Vermietungsanzeigen für eine Gemeindewohnung der Stadt Wien auf ihre Plattform gestellt wird. Airbnb betonte, das Unternehmen würde bereits seit dem letzten Jahr darauf achten und habe solche Anzeigen von der Seite genommen.
Airbnb muss vergangene Gewinne offenlegen
Und Airbnb muss laut dem Urteil des Obersten Gerichtshofes Rechnungen über Umsätze und Gewinne aus früheren Vermietungen von Gemeindewohnungen gegenüber Wiener Wohnen offenlegen.
„Der soziale Wohnbau in Wien ist zum Wohnen da und nicht um damit Geschäfte zu machen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Gemeindewohnungen auf diese Weise zweckentfremdet werden“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál in einer Aussendung. Die Stadt Wien sehe dieses Urteil als richtungsweisend um „illegaler Kurzzeitvermietung über einschlägige Plattformen“ einen Riegel vorzuschieben.
(sm)
Titelbild: ZackZack/Christopher Glanzl