Sonntag, November 3, 2024

Streit um Sturmhaube und Perücke im Terror-Prozess

Das ist eine Unterüberschrift

Beim Prozess rund um den Terroranschlag von Wien wurde es bei der Befragung von Zeugen aus der Slowakei skurril. Es ging um falsche Bärte und Sturmhauben. 

Wien, 12. Jänner 2023 | An und für sich ist der Prozess gegen mutmaßliche Helfer des Attentäters von Wien keine amüsante Angelegenheit. Unfreiwillig komisch wurde es aber am Donnerstag beim Versuch, Zeugen aus der Slowakei vor Gericht zu befragen. Dabei sollte es um den fehlgeschlagenen Versuch des Attentäters gehen, Munition für ein Sturmgewehr in der Slowakei zu kaufen. Aber die Befragung kam gar nicht zustande.

Bei den Zeugen handelt es sich um sogenannte anonyme Zeugen. Ihre Identität sollte geheim bleiben. Bereits am Dienstag, als ein anderer slowakischer Zeuge zu der Sache hätte einvernommen werden sollen – er war dann aber erkrankt – hatte der slowakische Richter angekündigt, die geheimen Zeugen würden mit Stimmverzerrer und verpixelt aussagen, um ihre Identität zu schützen.

Perücke, falscher Bart oder Maske?

Doch am Donnerstag, just als die Befragung über eine Videoschaltung in die Slowakei starten sollte, kam dann der Einwand von der Staatsanwältin: Das geht laut der österreichischen Strafprozessordnung nicht. Man müsse zumindest das Mienenspiel des Befragten erkennen können.

Durchaus unterhaltsam war die nächste halbe Stunde, in der verschiedenste Vorschläge von beiden Gerichten gewälzt wurden. Der Zeuge könnte einen aufgeklebten Bart, eine Perücke oder eine andere Maskierung tragen, sofern sein Mienenspiel erkennbar sei, schlug die Staatsanwältin vor. Die slowakische Seite hatte dann die Idee, dass der Zeuge die Sturmhaube eines Polzisten aufsetzen könnte.

Sturmhaube verdeckt zu viel

Wenige Minuten später wurde diese geliefert. Der Richter werde diese aufsetzen, um zu zeigen, ob man dadurch die Mimik erkenne, hieß es. Nein, nur ein Witz – ein Polizist werde die Haube aufsetzen. Ein paar Sekunden später stand eine Gestalt mit schwarzer Sturmhaube hinter dem slowakischen Richter, zu sehen nur die Partien, die man durch Augenlöcher und ein Mundloch sieht. Nein, das geht so nicht, hieß es von österreichischer Seite.

Entschieden, ob und wie sich der Zeuge verkleiden soll, wurde am Donnerstag nicht mehr. Das slowakische Gericht wird die zwei zulässigen Vorschläge des österreichischen Gerichts mit den Zeugen besprechen: Entweder Maskierung oder überhaupt keine Verschleierung der Identität, aber die Öffentlichkeit und die Angeklagten müssen während der Befragung den Saal verlassen. Ob man sich einigen kann, wird sich nächste Woche bei einer erneuten Befragung zeigen.

(sm)

Titelbild: ORLANDO SIERRA / AFP / picturedesk.com

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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