Benkos Signa und Kika/Leiner scheitern vor dem OGH. Kurios: Signa behauptete, durch die ZackZack-Artikel seien Geschäftsbeziehungen und Bewerbungsverfahren beendet worden. Warum man den Schaden nicht beziffern konnte, wurde „nicht schlüssig“ dargelegt.
Benjamin Weiser
Wien, 27. Jänner 2023 | Beim Chorherr-Verfahren konnte Kaufhaus-Jongleur René Benko kürzlich noch aufatmen: Freispruch für Benko und alle anderen Angeklagten. Jetzt ist die Siegessträhne vor Gericht aber schon wieder vorbei. Denn die Unternehmen Signa und Kika/Leiner scheiterten vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer außerordentlichen Revision. Damit ist die existenzgefährdende Millionenklage gegen ZackZack endgültig abgewendet.
Schaden nicht beziffert, Revision „nicht schlüssig“
Kurios: Signa behauptete, es sei aufgrund der beanstandeten ZackZack-Artikel zum Abbruch von Geschäftsbeziehungen und zur Absage von Bewerbungsgesprächen gekommen. Doch ausreichend darlegen konnte man diese Thesen offensichtlich nicht. Das OGH hält dazu fest: „Weshalb die Drittklägerin (Signa, Anm.) entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (OLG, Anm.) den daraus entstandenen Vermögensschaden nicht bereits beziffern und mit Leistungsklage geltend machen hätte können, legt die Revision jedoch nicht schlüssig dar.“
Entscheidend war auch die Behauptung der von Rechtsanwalt Peter Zöchbauer vertretenen Klägerseite, es handle sich um eine Fehlbeurteilung, die aus Gründen der „Rechtssicherheit“ aufzugreifen ist. Der OGH sieht allerdings einen Einzelfall und eben keine erhebliche Rechtsfrage. Letztere wäre die Voraussetzung für eine inhaltliche Beurteilung durch den OGH und einen Erfolg von Signa beziehungsweise Kika/Leiner gewesen. Vom Signa-Begehren seien etwa „nicht auch allfällige, ihr künftig erwachsende Vermögensschäden mitumfasst“, weshalb die Begründung des OLG „keine im Einzelfall aufzugreifende Fehlbeurteilung“ darstelle, heißt es im Beschluss.
„SLAPP“ endgültig abgewendet
ZackZack hatte im Juli 2021 Chats aus dem Handy des damaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, publiziert. Dabei ging es um eine mögliche Intervention zugunsten von René Benkos Signa und Kika/Leiner. Die ZackZack-Artikel zu den Chats hatten breites Medienecho nach sich gezogen – und eine Millionenklage.
Signa und Kika/Leiner wollten, dass ZackZack in all jenen Medien teure Inserate schaltet, die die Berichte dazu veröffentlicht hatten. Hätte das OLG der „Einschüchterungsklage“ („SLAPP“) stattgegeben, wäre das laut Experten ein erheblicher Schlag gegen die Pressefreiheit gewesen – und das finanzielle Aus für ZackZack.
ZackZack gewann schließlich in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG). Einzelne Aspekte der Texte mussten laut OLG zwar widerrufen werden, doch die entscheidenden Begehren der Kläger wurden rechtskräftig zurückgewiesen. Die Kläger legten außerordentliche Revision ein. Laut jüngstem OGH-Beschluss lägen jedoch die von Signa und Kika/Leiner behauptete „Aktenwidrigkeit“ und „Mangelhaftigkeit“ des Berufungsverfahrens nicht vor.
Aufatmen für Medienmarkt
ZackZack-Rechtsanwalt Johannes Zink sieht im OGH-Beschluss die Bestätigung einer „Leitentscheidung für den österreichischen Medienmarkt“, denn Medienhäuser würden auch künftig lediglich für die eigenen Recherchen und Texte Verantwortung tragen. Der Signa-Wunsch, auch für Zitate in anderen Medien aufkommen und erhebliche Summen für dortige Inserate zahlen zu müssen, ist gescheitert.
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