Erdbeben erschüttert nun auch Tadschikistan, humanitäre Lage in Afghanistan droht weiter zu eskalieren, OSZE tagt in Wien und das Handelsgericht kippt die Verbund-Preiserhöhung.
Wien | Was am Donnerstag wichtig ist:
Erdbebenwelle setzt sich fort
Duschanbe | Ein Erdbeben der Stärke 7,2 hat Donnerstagfrüh Tadschikistan erschüttert. Das Epizentrum lag rund 82 Kilometer von der Grenze zu China entfernt, wie das chinesische Staatsfernsehen CCTV berichtete. Das Beben, das sich in einer Tiefe von etwa zehn Kilometern ereignete, war demnach auch in der westchinesischen Region Xinjiang deutlich spürbar. Die US-Erdbebenwarte USGS sprach von einer Stärke von 6,8 auf der Richterskala. Berichte über Schäden oder Opfer lagen zunächst nicht vor. Mehrere Nachbeben wurden gemessen.
Taliban verschärft humanitäre Krise in Afghanistan
Kabul | Die massive Beschneidung der Frauenrechte in Afghanistan durch die Taliban könnte – zusammen mit westlichen Sanktionen – die humanitäre Krise in dem Krisenstaat noch weiter verstärken. Davor warnt die Organisation International Crisis Group in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Auch die Einstellung von Hilfsprojekten verschärfe in erster Linie die Not der Bevölkerung, insbesondere von Frauen und Mädchen.
Russische Delegation sorgt für Aufregung bei OSZE-Tagung
Wien | Die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kommen am Donnerstag und Freitag zur Wintertagung in Wien zusammen. Die geplante Anwesenheit von unter EU-Sanktionen stehenden russischen Abgeordneten sorgt für Kritik. Die Ukraine und Litauen wollen die Tagung boykottieren. Die Versammlung findet am Jahrestag des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine statt.
Preiserhöhung bei Verbund unzulässig
Wien | Das Handelsgericht Wien hat die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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