Der Rechnungshof zerpflückte in seinem Bericht am Freitag das Ministerium von Ex-Ministerin Margarete Schramböck. Das eigene Ministerium wusste nicht, wofür externe Berater überhaupt Geld kassierten.
Wien | Bei der Umstellung von der Bürgerkarte auf den Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) gibt es “wesentliche Verzögerungen”. Ursprünglich für Anfang 2020 angepeilt, kündigten die zuständigen Ministerien den Echtbetrieb jetzt für Mitte 2023 an, geht aus einem am Freitag veröffentlichten Rechnungshofbericht hervor. Mängel fanden die Prüfer vor allem im früher zuständigen Wirtschaftsressort, dort kam es wegen fehlender Finanzierung und Personal zu einem längeren Projektstopp.
Die vom Innenministerium eingerichtete Projektstruktur und -organisation “war zweckmäßig”, befanden die Prüfer, die die Abwicklung des 2017 im Parlament beschlossenen Projekts von 2018 bis April 2022 unter die Lupe genommen haben.
Schramböck-Ministerium komplett zerpflückt
Im von Margarete Schramböck (ÖVP) geführten “Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort” (BMDW) fand der Rechnungshof jedoch viele Mängel. Nach Schramböcks Rücktritt im Mai 2022 wanderten die Digitalisierungsagenden ins Finanzministerium, dort ist jetzt Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) zuständig.
Geprüft hat der Rechnungshof die Umstellung auf E-ID in Zeiten Schramböcks. In ihrem Digitalisierungsministerium war die Weiterentwicklung der Bürgerkarte Teil der vielfach (etwa auch Anfang 2018 von Schramböck selbst) angepriesenen digitalen Behördenwege-Plattform “österreich.gv.at”. Aber es wurde keine Projektorganisation für die Umstellung auf E-ID eingerichtet. 2021 wurde ein Projektteam aufgestellt, weitere Strukturen “bestanden nicht”, konstatierte der RH.
Im früheren Digitalisierungsministerium wurden die Dimension und die technische Komplexität des Vorhabens “deutlich unterschätzt”, es gab keine detaillierte Kostenanalyse in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA). Nicht einmal die nötigen Personalressourcen wurden ausgewiesen – und bei den Sachausgaben wurde zum Beispiel 2021 mit 13 Millionen Euro der Kostenrahmen wesentlich überschritten. Ausbezahlt wurden für den E-ID von beiden Ministerium zusammen zwischen 2018 und 2021 19,44 Millionen Euro. Mit 63 externen Aufträgen an 13 Unternehmen gab es eine “strukturelle hohe Abhängigkeit” von externen Dienstleistern.
In Schramböck-Ministerium spukte Geister-Berater für 50.000 Euro
Ein externer Dienstleistervertrag soll besonders im Fokus stehen, wie die “Kleine Zeitung” als erstes berichtete. Ein anonymer Kommunikationsberater hatte dem Ministerium 36.000 Euro für “Storytelling österreich.gv.at” verrechnet: ohne Ausschreibung sowie ohne eingeholte Vergleichsangebote. Der Rechnungshof fand allerdings außer einer 13-seitigen Präsentation und einem neunseitigen Folder keine Leistungen für den stolzen Preis. Das Wirtschaftsministerium konnte dem Rechnungshof keine Auskunft geben, weshalb keine Vergleichsangebote eingeholt wurden, ob die 13-seitige Präsentation überhaupt von ebenjenem Kommunikationsberater erstellt wurde, sowie darüber, welche konkreten Leistungen der Berater überhaupt erbrachte. Weitere 16.800 Euro konnte das Ministerium ebenso nicht begründen für: “Storno Produktion Hilfevideos für Testphase österreich.gv.at.”
Eine Gesamt-Kostenschau war nicht möglich, stellten die RH-Prüfer fest. Denn es war keine ressortübergreifende Gesamtprojektleitung eingerichtet – und somit kein Gesamtüberblick über Projektumsetzung, Zeitplan oder Gesamtkosten gegeben. “Fehlende Personalressourcen, die Komplexität der Verfahren und Erweiterungen durch E-Government-Anwendungen sowie auch ein aufgrund fehlender Finanzierung mehrmonatiger Projektstopp im BMDW im Jahr 2021 führten zu wesentlichen Verzögerungen”, konstatierte der Rechnungshof.
Einige Schritte in Richtung des elektronischen Ausweises – also staatlicher Dokumente am Smartphone – wurden mittlerweile gesetzt. So präsentierten Innenminister Gerhard Karner und Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (beide ÖVP) im vergangenen Oktober die App für den “digitalen Führerschein”.
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