Donnerstag, April 25, 2024

Kinderarmut: Hartz-IV-Sanktionen treffen 80.000 Kinder

Hartz-IV-Sanktionen treffen 80.000 Kinder

Ende 2018 waren in Deutschland rund 80.000 Kinder und Jugendliche von Sanktionen auf Hartz IV-Leistungen nachteilig betroffen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht fällte Anfang November ein Urteil zu Hartz IV-Sanktionen: Leistungskürzungen durch das Jobcenter sind teilweise verfassungswidrig. In Österreich wird die durch Türkis-Blau beschlossene “Sozialhilfe Neu” für ähnliche Schlechterstellung von Kindern und Jugendlichen sorgen.  

Wien, 21. November 2019 / Hartz IV, oder auch Arbeitslosengeld II, ist die deutsche Variante einer Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Bezug von Hartz IV ist an einige Bedingungen geknüpft, die Leistungsbezieher verpflichten, alles zu tun, um ihren Hartz IV-Bezug zu beenden. Bei „Pflichtverletzungen“ wurden die Hartz IV-Bezüge durch die jeweiligen Jobcenter gekürzt. Zum Beispiel, wenn der Hartz-IV-Empfänger eine „zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit“ ablehnt, nicht antritt oder abbricht. Die Höhe der Kürzungen kann sich auf zwischen 30 und 100 Prozent belaufen.

Sanktionen treffen 80.000 unschuldige Kinder

Rund 80.000 Kinder und Jugendliche waren Ende vergangenen Jahres von Sanktionen auf Hartz-IV-Leistungen betroffen. Im Dezember 2018 lebten 79.899 Minderjährige in Haushalten, in denen mindestens ein Erwachsener sanktioniert worden war. 5.261 Minderjährige lebten sogar in Familien, in denen ein Erwachsener gar kein Hartz IV mehr bekam. Die Armut der Eltern bedeutet gleichzeitig die Armut ihrer Kinder: Kinder aus einkommensschwachen bzw. von Armut betroffenen Familien sind in ihren Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Gesundheit sowie in ihrem Zugang zu Bildung massiv eingeschränkt.

Auch Österreich hat ein Problem mit Kinderarmut

Arm ist per EU-Definition, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Pro-Kopf-Einkommens eines Landes verfügt. Das größte Armutsrisiko trifft in Österreich Langzeitarbeitslose, kinderreiche Familien, Ausländer und Ein-Eltern-Haushalte – und all ihre Kinder: Insgesamt leben derzeit rund 372.000 Kinder und Jugendliche in armutsgefährdeten Haushalten. 20 Prozent aller Kinder leben in Familien mit Mindestsicherungsbezug. Die türkis-blaue Ex-Regierung verabschiedete im Frühjahr 2019 das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: Ab 1. Jänner 2020 soll die sogenannte „Sozialhilfe Neu“ in allen Bundesländern in Kraft treten.

Türkis-Blau: Weniger Geld für alle, besonders für Kinder

Die abgespeckte Version der bedarfsorientierten Mindestsicherung muss von den Bundesländern bis 1.1.2020 selbst in eigene Gesetze gegossen werden. Die genauen Bezugswerte werden dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein – der Grundtenor: Die “Sozialhilfe Neu” übt zusätzlichen Druck auf die Schwächsten der Gesellschaft aus. Dazu werden Leistungseinschränkungen für Ausländer vorgeschoben, um gleichzeitig die Mindestsicherung für alle zu kürzen. Die Schwächsten der Schwächsten sind – Überraschung – Kinder.

Armutskonferenz fordert Überarbeitung der Sozialhilfe Neu

Anfang November fand die Armutskonferenz statt. Hier herrschte Einigkeit: Die “Sozialhilfe Neu” trage zur Verfestigung der Armut bei und habe Kürzungen bei Kindern, Alleinerziehenden, mehrköpfigen Familien, Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen gebracht. Vertreter mehrerer Einrichtungen forderten die zukünftige Bundesregierung auf, die Sozialhilfe Neu zu überarbeiten oder gar komplett zurückzunehmen.

Hürde für Türkis-Grün?

Sebastian Kurz will an der “Sozialhilfe Ne”u nichts verändern, für Grünen-Chef Werner Kogler und die Grünen-Partei steht der Kampf gegen Kinderarmut ganz vorne auf der Prioritätenliste. Eine Einigung in diesem Bereich wird schwierig – werden die Grünen im Falle einer Koalition Kindern in Armut den Rücken kehren oder ihren Idealen treu bleiben und Sebastian Kurz diesbezüglich zu Änderungen bewegen? Die Koalition mit Kurz wird jedenfalls eine Nagelprobe für grüne Werte und saubere Politik.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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