Freitag, April 26, 2024

Neuer Präsident für den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof bekommt einen neuen Präsidenten. Brigitte Bierlein ist 70 und hat damit die von der Verfassung vorgesehene Altersgrenze für das Amt erreicht. Christoph Grabenwarter, der Bierlein bereits interimistisch vertrat, soll nun offiziell auf den Höchstrichter-Posten nachfolgen.

Wien, 12. Februar 2020 / Christoph Grabenwarter wird, wie erwartet neuer Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Die Regierung wird im Ministerrat am heutigen Mittwoch beschließen, Bundespräsident Alexander Van der Bellen den derzeitigen Vizepräsidenten des VfGH zur Ernennung vorzuschlagen, teilte das Bundeskanzleramt mit. Grabenwarter wurde aus drei Bewerbern ausgewählt. Der 53-Jährige leitet den Gerichtshof seit dem zwischenzeitlichen Aufrücken Brigitte Bierleins zur Bundeskanzlerin im Juni 2019 interimistisch. Der 1966 geborene Steirer ist seit 2005 am VfGH als Richter tätig, zum Vizepräsidenten war er 2018 bestellt worden.

Neuer Vize unklar

Vizepräsident können laut Bundesverfassungsgesetz nur Richter, Verwaltungsbeamte oder Universitätsprofessoren eines rechtswissenschaftlichen Fachs werden. Wer Grabenwarter als Vizepräsident nachfolgt, steht noch nicht fest. Nach der Ernennung des neuen VfGH-Präsidenten durch den Bundespräsidenten muss der Posten binnen eines Monats ausgeschrieben werden.

Nominierungsrecht durch die Grünen

Das Nominierungsrecht für den Vizepräsidenten hat die Bundesregierung – und dort wohl die Grünen, sitzt Grabenwarter doch auf einem ÖVP-Ticket. Damit könnte der Verfassungsgerichtshof demnächst so bunt wie nie zuvor werden – Nach zwei von der FPÖ vorgeschlagenen Mitgliedern unter Türkis-Blau, hätten jetzt unter Türkis-Grün die Grünen ihr erstes Ticket zu besetzen. Die knappe Mehrheit bleibt jedoch, zumindest was die Tickets betrifft, rechts-konservativ:

Die Besetzung des Verfassungsgerichtshofs. Grafik: APA

Sieben der 13 Mitglieder, die an Abstimmungen über Erkenntnisse teilnehmen – der Präsident tut dies nur ausnahmsweise – wurden von ÖVP oder FPÖ nominiert. Der künftige Präsident kam über ein ÖVP-Ticket ins Haus. Fünf Mitglieder sitzen auf SPÖ-Tickets und künftig eines auf einem grünen.

Hüter über die Einhaltung der Verfassung

Der Verfassungsgerichtshof ist oberster Hüter über die Einhaltung der österreichischen Verfassung. Er besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. Zuletzt kippte der Verfassungsgerichtshof unter anderem die türkis-blauen Prestigeprojekte „Sozialhilfe neu“ und das geplante Überwachungspaket als verfassungswidrig, zum großen Unmut der ÖVP – insbesondere August Wögingers.

(lb/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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