Der Verfassungsgerichtshof hat das Sozialhilfegrundsatzgesetz der türkis-blauen Koalition unter Ex-Kanzler Kurz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Auch das Wiener Mindestsicherungsgesetz ist nicht gesetzeskonform.
Wien | Im Frühling 2019 hatte die ÖVP-FPÖ-Koalition ein neues Sozialhilfegesetz geschnürt – das Sozialhilfegrundsatzgesetz (SH-GG). Dieses ist nun vom Verfassungsgerichtshof in manchen Punkten für verfassungswidrig erklärt worden.
Sachleistungen „nicht gerechtfertigt“
Konkret stößt sich der VfGH daran, dass laut dem Gesetz höhere Wohnkosten nur in Form von Sachleistungen abgegolten werden dürfen. So würde der Bund etwa direkt an den Vermieter Geld überweisen. Es sei „nicht gerechtfertigt und widerspricht daher dem Gleichheitsgrundsatz, dass diese Zusatzleistungen ausnahmslos als Sachleistungen gewährt werden dürfen“.
Wiener Mindestsicherung ebenfalls rechtswidrig
Die SPÖ-geführte Stadt Wien hatte damals gegen das Gesetz protestiert und es weitgehend ignoriert. So hielt man sich beispielsweise nicht an die festgelegten Obergrenzen das Sozialhilfegrundsatzgesetzes, die 70 Prozent des sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatzes betragen. In Wien erhalten Bezieher der Mindestsicherung 75 Prozent dieses Richtsatzes.
Der VfGH entschied daher, dass die Wiener Mindestsicherung gegen die im Sozialhilfegrundsatzgesetz festgelegten Höchstwerte verstößt und daher ebenfalls verfassungswidrig ist. Die Mietbeihilfe im Mindestsicherungsgesetz dürfe jedoch „sehr wohl als Geldleistung ausgezahlt“ werden, so die Höchstrichter in einer Aussendung, „da der Zwang zur Sachleistung im SH-GG verfassungswidrig ist.“
Titelbild: HANS KLAUS TECHT / APA , HANS PUNZ / APA , GEORG HOCHMUTH / APA , ZackZack Montage / Thomas König