Samstag, April 27, 2024

VfGH: ÖVP-FPÖ-Sozialhilfereform verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat das Sozialhilfegrundsatzgesetz der türkis-blauen Koalition unter Ex-Kanzler Kurz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Auch das Wiener Mindestsicherungsgesetz ist nicht gesetzeskonform.

Wien | Im Frühling 2019 hatte die ÖVP-FPÖ-Koalition ein neues Sozialhilfegesetz geschnürt – das Sozialhilfegrundsatzgesetz (SH-GG). Dieses ist nun vom Verfassungsgerichtshof in manchen Punkten für verfassungswidrig erklärt worden.

Sachleistungen „nicht gerechtfertigt“

Konkret stößt sich der VfGH daran, dass laut dem Gesetz höhere Wohnkosten nur in Form von Sachleistungen abgegolten werden dürfen. So würde der Bund etwa direkt an den Vermieter Geld überweisen. Es sei „nicht gerechtfertigt und widerspricht daher dem Gleichheitsgrundsatz, dass diese Zusatzleistungen ausnahmslos als Sachleistungen gewährt werden dürfen“.

Wiener Mindestsicherung ebenfalls rechtswidrig

Die SPÖ-geführte Stadt Wien hatte damals gegen das Gesetz protestiert und es weitgehend ignoriert. So hielt man sich beispielsweise nicht an die festgelegten Obergrenzen das Sozialhilfegrundsatzgesetzes, die 70 Prozent des sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatzes betragen. In Wien erhalten Bezieher der Mindestsicherung 75 Prozent dieses Richtsatzes.

Der VfGH entschied daher, dass die Wiener Mindestsicherung gegen die im Sozialhilfegrundsatzgesetz festgelegten Höchstwerte verstößt und daher ebenfalls verfassungswidrig ist. Die Mietbeihilfe im Mindestsicherungsgesetz dürfe jedoch „sehr wohl als Geldleistung ausgezahlt“ werden, so die Höchstrichter in einer Aussendung, „da der Zwang zur Sachleistung im SH-GG verfassungswidrig ist.“

Titelbild: HANS KLAUS TECHT / APA , HANS PUNZ / APA , GEORG HOCHMUTH / APA , ZackZack Montage / Thomas König

DanielPilz
DanielPilz
Taucht gern tiefer in komplexe Themengebiete ein. Lebt trotz Philosophiestudiums nicht im Elfenbeinturm und verpasst fast kein Fußballspiel.
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21 Kommentare

  1. Ist leider nicht mehr ernst zu nehmen diese Institution würde ich sagen. Wenn Bundespräsident und VfGH versagen ist der Bürger den Minderbegabten zu sehr ausgeliefert.

  2. Besser jetzt als nie, dass VfGH Fehler abräumt!
    Wenn wir Schweden als Referenz nehmen, waren die ganze Notstand gesetzte in “Pandemie” verfassungswidrig.

  3. Die Sozialeistungen müssen besonders für Flüchtlinge erhöht werden, damit diese mehr Geld an ihre Familie im Kriegsgebiet schicken können.

  4. Unglaublich, dass das hier einmal kurz erwähnt wird, und weder im Standard, noch im ORF…. gebracht wird. Das macht kein gutes Gefühl.

  5. Die Wahrheit gewinnt immer und Überall, auch wenns lange dauert Hosen anzuziehen.

  6. KGV

    Das KGV ist eigentlich das Kurs-Gewinn-Verhältnis einer Aktiengesellschaft. Also der erwirtschaftete Gewinn in Relation zum Aktienkurs. Ein branchenspezifischer aussagekräftiger Wert!

    Das KGV der Grün / Schwarzen Koalition ist ebenso aussagekräftig!

    Mit jedem Tag der Fortdauer dieser unsäglichen Regierung wächst der Schaden für die Bürger!
    Es gibt keinen Gewinn!
    Das KGV von Grün / Schwarz lautet:
    Korrupt, Gescheitert, Verfassungswidrig das sind die Aussagekräftigen Schlagwörter, die von Kogler und Nehammer nicht zur Kenntnis genommen werden! Sonst würden sie Neuwahlen ausrufen!

    • Typisch ÖVP, Angriff ist die beste Verteidigung……ich wette die suchen schon krampfhaft um den Schmutzkübel zu füllen…..

      • Diese weitere Erniedrigung durch den links unterminierten VfGH ist ja auch nur schwer hinzunehmen. Und außerdem standortschädigend….

  7. Schwarz Blau ist und war der korrupte Niedergang dieser Republik.
    Ich kann diese Gfrieser und Gfraster nich mehr sehen. Und wenn dann noch der Goebbels a Kickl erscheint bekomme ich Brechreiz.

  8. Die FPÖ Sozialministerin war verantwortlich für verfassungswidrige Verordnungen? Das ist doch einfach unglaublich…..und ich dachte immer die Blauen wären die Hüter unserer Verfassung und der Demokratie…? 😉

  9. Ein Gestzesentwurf geschnürt von Kurz, Strache, Hartinger Klein und Bogner Strauss -die sie danach mit der Fortführung der Verwaltung “betraut” haben, ist ja gerade zu aufglegt für eine Machtdemonstration des VfGH. Dass er dafür 4Jahre braucht hat, zeigt jedoch das Macht auch nur was Relatives ist. Man setzt sie halt dann ein wenns am wenigsten Brösel verursacht. Relativ Situationselastisch eben. 😐

  10. Muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen, 4 Jahre danach …
    Des kommt davon wenn der Sozial(versicherungs)staat aufgrund fehlender Verankerung in der Verfassung zum Spielball wird.
    In 5 bis 10 Jahren wird man dann draufkommen, dass es eine Ungleichbehandlung unter den Erwerbsarbeitssuchenden gab (siehe Wertanpassung der SH/MS einerseits und andererseits die fehlende Wertanpassung bei ALG/NSH) …
    Die beiden Fragen bis dahin – wie viele Menschen haben sich dann schon die Schleife gebn und gibts dann überhaupt noch ein ALG bzw. eine NSH …

    • Das ALG und die NSH werden mit der nächsten Schwarz/Blauen Regierung so zusammengestrichen, dass sie diesen Namen gar nicht mehr verdienen.

      • Pensionskürzung (Enteignung) übers Hintertürl und das obwohl die Höhe der Beiträge für die Pension als auch für die Arbeitslosenversicherung unverändert bleiben (anzunehmen).

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