Volksanwaltschaft:
Die Volksanwaltschaft will sich mit der Anfragebeantwortung von Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) in Sachen Kinderbetreuungsgeld nicht zufriedengeben. “Einige Anregungen werden zwar aufgegriffen, die meisten Vorschläge werden aber ignoriert”, ließ Volksanwalt Bernhard Achitz am Donnerstag mitteilen. Die Volksanwaltschaft will weiter den Nationalrat mit dem Thema befassen.
Wien, 07. Mai 2020 | Die Antwort des Familienministeriums falle zwar ausführlich, aber inhaltlich mager aus. Generell werde die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft zurückgewiesen, heißt es in der Aussendung. Ministerin Aschbacher wolle “auch künftig EU-Recht und entsprechende Gerichtsurteile ignorieren”, stellte Achitz fest. “Das führt bei den betroffenen Eltern und ihren kleinen Kindern zu existenzbedrohenden Situationen.”
“Ministerium ignoriert Höchstgerichtsurteil”
Die in der Missstandsfeststellung aufgezählten Fälle seien größtenteils noch nicht zufriedenstellend erledigt. Die meisten der Betroffenen hätten nie einen ablehnenden Bescheid erhalten, den sie vor Gericht bekämpfen könnten, obwohl die beantragte Leistung nicht oder nicht vollständig gewährt worden sei. “Dass man einen Bescheid bekommt, ist aber eines der Grundprinzipien eines Rechtsstaats, auch bei Entscheidungen über vorläufige Leistungspflichten. Das Ministerium ignoriert auch ein entsprechendes Höchstgerichtsurteil”, so Achitz.
Ministerium legt Steine in den Weg
“Einige Fälle wurden zwar, teilweise nach jahrelangen Verfahren, gelöst – aber diese lange Verfahrensdauer ist ebenfalls ein Missstand.” Das Ministerium beharre “nach wie vor darauf, dass die Betroffenen ‘formelle’ ausländische Bescheide vorlegen, was oft schwierig bis gar nicht zu bewerkstelligen ist”.
Es würden laufend neu Fälle hinzukommen, seit der medialen Berichterstattung im Februar hätten sich 20 weitere Betroffene gemeldet. Die Volksanwaltschaft will “die Missstände im nächsten Bericht an den Nationalrat thematisieren und auf die unzureichende Reaktion des Ministeriums hinweisen”.
(apa)
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