Freitag, April 19, 2024

Zwangstest – Köstinger: “Jeder muss das Ergebnis bei sich haben” – stichprobenartige Kontrollen

Stichprobenartige Kontrollen

Die Behörden, nicht die Wirte sollen ab 18. Jänner in der geöffneten Gastronomie das “Freitesten” stichprobenartig kontrollieren. Lokalbetreiber seien dafür nicht zuständig, ließ Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag wissen – Freitester müssen ihr Ergebnis immer dabei haben.

Wien, 22. Dezember 2020 | “Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest ‘freigetestet’ hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein”, erklärte Köstinger in einer der APA schriftlich übermittelten Stellungnahme.

Freigetestete müssen Testergebnis immer bei sich haben

Die Kontrollen sollen laut Köstinger stichprobenartig sein und die “Freigetesteten” verpflichtet, das negative Testergebnis bei sich zu tragen.

“Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann”,

so Köstinger.

Wirtesprecher Mario Pulker hatte zuvor in der “Krone” (Dienstagsausgabe) gesagt: “Wir sind keine Sheriffs und wollen keine Zettelwirtschaft.” Mit den abendlichen Ausgangssperren sei das Geschäft für ein Restaurant nicht rentabel.

Die türkis-grüne Regierung plant beim dritten Lockdown ab Mitte Jänner Lockerungen für jene, die sich einem Antigen-Test unterziehen und nennt dies “freitesten”. Für alle, die an Zwangstests nicht teilnehmen, soll der Lockdown eine Woche länger bis zum 24. Jänner gelten.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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